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Vernehmlassung 2013/43: Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) · 48 Seiten

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Geldspielgesetz AS ...

a. die Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen;

b. die Einsprache gegen Strafbefehle.

Art. 25d Informationen

1Die zuständigen Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden informieren die nach Artikel 106 des Geldspielgesetzes vom ...25 für den interkantonalen Vollzug zuständige Behörde über eingeleitete Strafverfahren wegen Verstössen nach den Artikeln 25a und 25b sowie über ihre Entscheide.

2Der Bundesrat legt fest, welche Informationen weitergegeben werden.

3. Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 200926

Art. 21 Abs. 2 Ziff. 23

2Von der Steuer ausgenommen sind:

23. die Umsätze bei Sportwetten, Lotterien und sonstigen Glücksspielen mit Geldeinsatz, soweit die Erträge der Spielbankenabgabe unterliegen oder der damit erzielte Reingewinn vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Artikel 120 und 126 des Geldspielgesetzes vom ...27 verwendet wird.

4. Bundesgesetz vom 14. Dezember 199028 über die direkte Bundessteuer

Art. 24 Bst. i

Steuerfrei sind:

i. die bei Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes vom ...29 erzielten Gewinne.

25 SR ...

26 SR 641.2

27 SR ...

28 SR 642.11

29 SR ...