Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/47: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 zur Änderung des Schengener Grenzkodex zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht
1.4. Anpassungen im AsylG
Die Richtlinie 2001/40/EG1 ist Teil des Schengen-Besitzstands. Sie sieht vor, dass ein Schengen-Staat die von einem anderen Staat verfügte Wegweisung einer Person in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat vollziehen kann. Nach Artikel 3 Absatz 3 erfolgt die Anwendung dieser Richtlinie unbeschadet der Bestimmungen der Dublin-Verordnung oder der Rückübernahmeabkommen. Bislang hat die Schweiz der Anwendung der Dublin-Verordnung – also der Wegweisung in einen Dublin-Staat, falls dies möglich ist – stets Vorrang vor der Anwendung der Richtlinie 2001/40/EG gegeben. Einige EU-Staaten, darunter Deutschland, haben diese Bestimmung aber auch schon bei Asyl- und Wegweisungsentscheiden angewendet. Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie ermöglicht es also, die Dublin-Regelung vorzubehalten, ohne dass die Anwendung der Dublin-Verordnung in allen Fällen Vorrang vor der Anwendung der Richtlinie 2001/40/EG haben muss. So ist es möglich, sich auf einen Wegweisungsentscheid eines anderen Schengen/Dublin-Staates zu stützen, um den Vollzug der Wegweisung einer asylsuchenden Person in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat anzuordnen.
2. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
2.1 Im Allgemeinen
Zur Vorlage sind gesamthaft 38 Stellungnahmen eingegangen. Mit Ausnahme von UR haben sich alle Kantone, die Parteien FDP, SVP und SP sowie 10 Verbände und interessierte Kreise (Flughafen Zürich, KKJPD, CP, DJS, FER, FIMM, HEKS, SFH, SGB und UNHCR) zur Vorlage geäussert.
BE, BS, FR, GR, NW, SG, SH, TG, TI und ZH stimmen der Vernehmlassungsvorlage ohne weitere Bemerkungen zu.
AG, AI, AR, BL, JU, LU, NE, SO, ZG, die FDP und das CP begrüssen die neue Regelung zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Sie befürworten auch die Anpassungen des Ausländer- und Asylrechts. NE spricht sich jedoch gegen die Administrativhaft für Minderjährige über 15 Jahren aus.
Die FER begrüsst die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 sowie die in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Änderungen des innerstaatlichen Rechts, mit denen sich die kommenden Herausforderungen im Migrationsbereich besser bewältigen lassen. GE befürwortet die Änderungen im Zusammenhang mit dem Schengener Grenzkodex sowie die Anpassungen des AuG und des AsylG aufgrund der Richtlinie 2001/40/EG. Der Kanton hat dazu jedoch verschiedene Anmerkungen und Fragen (vgl. besonderer Teil).
GL, VD und die KKJPD begrüssen die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands sowie die Anpassungen des AuG und des AsylG, insbesondere die Möglichkeit zur Anerkennung von Asyl- und Wegweisungsentscheiden gemäss der Richtlinie 2001/40/EG.
Der SGB spricht sich nicht gegen die Übernahme des Schengener Grenzkodex aus. Er teilt die Meinung der SP und der SFH bezüglich der Umsetzung der Richtlinie 2001/40/EG.
Die SP, die SFH, das FIMM, das HEKS und das UNHCR haben hauptsächlich zur Umsetzung der Richtlinie 2001/40/EG Stellung genommen und fordern gewisse Garantien im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie.
1 Richtlinie 2001/40/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, ABl. L 149 vom 2.6.2001, S. 34.