Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/47: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 zur Änderung des Schengener Grenzkodex zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht · 13 Seiten

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VS befürwortet die Anpassungen des Schengener Grenzkodex, ist aber gegen die Änderungen des Asylgesetzes und die Anerkennung von Wegweisungsverfügungen eines Dublin-Staates.

SZ und die SVP lehnen die Änderung des Schengener Grenzkodex als weitere Beschneidung der nationalen Kompetenzen der inneren Sicherheit ab. SZ und die SVP begrüssen indessen die erforderlichen Anpassungen im Ausländer- und Asylrecht. Sie sind im Interesse einer effektiven Zusammenarbeit mit den Dublin-Staaten und ermöglichen der Schweiz die Anerkennung und den Vollzug von Wegweisungsentscheiden. Die DJS haben keine Stellungnahme verfasst, weil die Anpassung, zu deren Übernahme die Schweiz verpflichtet sei, kaum Verhandlungsspielraum oder Einflussmöglichkeiten zulassen. Sie möchten dennoch anbringen, dass sie die Änderungen im Allgemeinen als unnötig erachten.

OW befürwortet die Übernahme der Schengen-Weiterentwicklung und merkt an, dass die effektiven Auswirkungen dieser Anerkennung bis heute nicht absehbar seien.

Der Flughafen Zürich hat zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen und den finanziellen Auswirkungen, die sich daraus ergeben, Stellung genommen.

2.2 Grenzkodex

2.2.1 Zustimmung

SO begrüsst die Bestimmungen über die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Mit der geplanten und insbesondere mit der unverzüglichen Wiedereinführungsmöglichkeit könne dem Sicherheitsbedürfnis gebührend Rechnung getragen werden. Da der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Massnahmen jeweils zu berücksichtigen sei, werde der freie Personenverkehr nicht untergraben. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die neue Möglichkeit der Europäischen Kommission und des Rates der EU gemäss nArt. 19a, 26 und 26a SGK eine äusserst wertvolle beziehungsweise geradezu notwendige Ausgleichsmassnahme, um die Entstehung eines Sicherheitsvakuums zu verhindern.

AG, AR und JU befürworten die vorgeschlagenen Änderungen. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass die neue Regelung den Schengen-Staaten die Entscheidkompetenz zur vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen belässt. AR, GE, JU und das CP begrüssen, dass die Schengen-Staaten vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen durchführen können, wenn aufgrund einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit sofortiges Handeln erforderlich ist (Art. 25 SGK).

AR und JU sind der Ansicht, dass mit den Konsultationsmechanismen, also der Informations- und Berichterstattungspflicht, sichergestellt werden könne, dass ein solches Instrument dem Verhältnismässigkeitsprinzip entspreche (Art. 23bisSGK) und dass Kontrollen an den Binnengrenzen nur dann durchgeführt würden, wenn sich diese als notwendig erweisen. Dadurch werde dem Prinzip der Personenfreizügigkeit Rechnung getragen.

AG bemerkt hingegen, dass die Voraussetzungen für die vorgesehenen Massnahmen ziemlich streng seien. Ausserdem sei die Informationspflicht gegenüber den europäischen Organen und den Schengen-Staaten anspruchsvoll.

GE und die FER begrüssen den dynamischen Charakter des vorliegenden Entwurfs, der zeige, dass es möglich sei, das Schengen-Abkommen einem neuen Kontext und neuen Bedürfnissen anzupassen. Sie nehmen ausserdem mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Stimmen der Staaten gehört worden seien – auch wenn die Vorrechte, von denen sie mit