Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/47: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1051/2013 zur Änderung des Schengener Grenzkodex zwecks Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) sowie weitere Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht · 13 Seiten

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dieser Reform profitieren, in einem relativ strengen Rahmen und unter Koordination der Europäischen Kommission gehandhabt würden. Die FER hebt in diesem Zusammenhang die positive Rolle des Schweizer Engagements im Rahmen der Komitologie hervor. FR, VD, VS und das CP betonen, dass die Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung dem entspreche, was von den Vertretern der Schweiz und insbesondere der Kantone in Brüssel ausgehandelt worden sei.

GE begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Der Kanton hat dazu jedoch verschiedene Anmerkungen und Fragen (vgl. besonderer Teil). Zudem weist er darauf hin, dass der Einsatz von europäischen Grenzwachtteams und von Frontex notwendig sei (Art. 19bisSGK).

Das CP begrüsst die Massnahmen gegen Länder, die schwerwiegende Mängel in Bezug auf die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen aufweisen. JU pflichtet dem neuen Verfahren im Fall von schwerwiegenden Mängeln bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen seitens eines Schengen-Staates ebenfalls bei, auch wenn diese Regelung den Einfluss der Europäischen Kommission auf Empfehlungen beschränke und nicht erlaube, strengere Massnahmen zu treffen (Art. 19bis, 23, 26 und 26bisSGK).

Die FDP befürwortet die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1051/2013. Sie wertet es als positiv, dass die Schweiz bei einer schwerwiegenden Bedrohung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung wieder Grenzkontrollen einführen könne. AG und die FDP begrüssen, dass die Dauer der Grenzkontrollen von 30 Tagen auf 6 Monate verlängert werden könne. GE und die FER befürworten den verlängerten Zeitraum für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen, was einem Anliegen mehrerer Staaten entspreche. JU spricht sich ebenfalls für die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen während eines Zeitraums von bis zu 6 Monaten aus, der bei aussergewöhnlichen Umständen aufgrund vorhersehbarer Ereignisse gar bis auf zwei Jahre verlängert werden könnte (Art. 24 SGK).

Der Flughafen Zürich ist der Ansicht, dass die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen zwei zusätzliche Grenzwachtstellen und eine Infrastruktur bedingen würde, die heute fehle. Er beantragt, dass die Wiedereinführung von Grenzkontrollen flexibel und ohne besondere Infrastruktur namentlich im Bereich der Informatik erfolge. Diese führen zu erheblich längeren Kontrollzeiten. Kontrollen an den Binnengrenzen bringen nach Meinung des Flughafens Zürich höhere Kosten für die Kantonspolizei und den Kanton Zürich mit sich. Ziffer 2.6.2 des Berichts müsse entsprechend angepasst werden. Zudem wäre eine neue Ziffer 2.6.3 einzufügen, die sich mit den Kontrollen an Flughäfen befasst. Es müsse gewährleistet sein, dass die Kontrollen mobil und ohne Infrastruktur und folglich ohne finanzielle Auswirkungen auf die Flughäfen erfolgen.

AI, BL und OW gehen davon aus, dass die Übernahme dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands keine finanziellen und personellen Auswirkungen habe.

BL ist der Ansicht, dass die Übernahme dieser Schengen-Weiterentwicklung keine Auswirkungen auf die Schweizer Grenzkontrollbehörden habe, da das nationale Verfahren unverändert bleibt. Die Möglichkeit, bei einem polizeilichen Verdacht Personenkontrollen durchzuführen, bleibt bestehen. Dies wird als positiv gewertet.

NE begrüsst die Übernahme der gemeinsamen Regelung in Bezug auf die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen.