Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/49: Änderung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) · 14 Seiten

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Auswertung der Anhörung zur Revision Jodtablettenverordnung

LU: Der Kanton Luzern bedauert, dass nicht eine flächendeckende Lösung für die ganze Schweiz vorgeschlagen wird, sondern die Zone auf einen Radius von 50 km ausgedehnt worden ist. Damit bleiben weiterhin Kosten bei den Kantonen und Gemeinden. Das Verursacherprinzip wird nicht konsequent umgesetzt.

JU, NE, SG: Die Kostentragung ausserhalb der 50 km-Zone ist durch die Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerken sicherzustellen.

VD: unterstützt die vorliegende Fassung unter der Berücksichtigung, dass der Kanton keine Kosten für die Jodtablettenverteilung (>50 km) zu tragen hat.

Anhang:

JU: 2 von 3 Gemeinden des Kantons Jura sind in der neuen 50 km Zone. Im Rahmen einer einheitlichen Lösung und Kommunikation sollen die Jodtabletten im ganzen Kanton vorverteilt werden.

LU: Wir beantragen, dass die 4 nicht berücksichtigten Gemeinden in ihre Liste mitaufgenommen werden. Dadurch wird eine einheitliche Kommunikation und Handhabung der Tabletten innerhalb des Kantons erst möglich.

SZ: eine einzige Gemeinde (Küssnacht am Rigi) wäre von der neuen Regelung direkt betroffen. Für den Regierungsrat ist es störend, dass für eine einzige Gemeinde eines Kantons, welche im äusseren Bereich der neuen Zone liegt, eine spezielle Vorsorgeregelung gelten muss. Antrag einer Ausnahmeregelung für diese einzelne Gemeinde.

ZG: Der Anhang 1 Kanton ZG ist mit folgenden Gemeinden zu ergänzen: Oberägeri, Unterägeri und Walchwil.

5 Zusammenfassung

1. Anhörung:

Die Auswertung der Anhörung hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Lösung für die vorsorgliche Verteilung von den Kantonen mehrheitlich begrüsst wird. Die allermeisten Kantone schlugen aber vor, dass die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten auch in der Zone 3 vollumfänglich durch die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke zu übernehmen seien und die vorsorgliche Verteilung soll nicht "fleckenartig" sein.

2. Anhörung: Konferenzielle Stellungnahmen:

Aufgrund der neuen Ausgangslage wurde ein zweiter Entwurf erarbeitet. Dieser sieht eine systematische vorsorgliche Abgabe der Jodtabletten an alle Haushaltungen bis zu einem Umkreis von 50 km um die Kernkraftwerke vor. Diese Vorverteilung ist analog der heutigen Vorverteilung in Zone 1 und 2 durch die Betreiber der Kernkraftwerke zu bezahlen.

Zu diesem neuen Entwurf wurde eine konferenzielle Anhörung durchgeführt. Die Stellungnahmen der Kantonsvertreter und der institutionellen Vertreter zur neuen Vorlage sind

grundsätzlich zustimmend. Von den Stellungnahmen aller vier anwesenden Kantonsvertreter ging hervor, dass sie dem Entwurf der zweiten Anhörung ohne Einschränkungen zustimmen können.