Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/49: Änderung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) · 14 Seiten

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Auswertung der Anhörung zur Revision Jodtablettenverordnung

Versand oder die Abholung zuständig. Technische und organisatorische Unterstützung kann bei der Geschäftsstelle Kaliumiodid-Versorgung beantragt werden.

In der Fassung für die Anhörung wurde vorgeschlagen, dass die Kantone in den Gebieten der Zone 3 (gesamte Schweiz ausserhalb eines Umkreises von 20 km um die schweizerischen Kernkraftwerke), wo eine Verteilung innerhalb der geforderten 12 Stunden nicht umsetzbar ist, die Möglichkeit einer Vorverteilung an die Haushalte haben. Die Auswertung der Anhörung hat gezeigt, dass die vorgeschlagene Lösung für die vorsorgliche Verteilung von den Kantonen mehrheitlich begrüsst wird. Die allermeisten Kantone wünschen jedoch, dass die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten auch in der Zone 3 vollumfänglich durch die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke zu übernehmen sind.

2.3 Revision der Jodtabletten-Verordnung: Zweite Anhörung

Im Rahmen einer zweiten Anhörung wurden die Kantone eingeladen zum zweiten Entwurf der Jodtablettenverordnung Stellung zu nehmen, resp. an einer konferenziellen Anhörung teilzunehmen.

Bei den teilweise noch während der ersten Anhörung geführten Diskussionen um die Referenzszenarien hat sich gezeigt, dass sich eine vorsorgliche Verteilung der Jodtabletten bis zu einem Umkreis von 50 km um die schweizerischen Kernkraftwerke begründen lässt. Dabei wurden auch extreme Szenarien und unterschiedliche meteorologische Bedingungen in Betracht gezogen. Eine Vorverteilung in der ganzen Schweiz wäre jedoch nicht verhältnismässig. Daraus lässt sich ableiten, dass die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke, gestützt auf das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz (StSG; SR 814.50) und Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1), für die Beschaffung und Verteilung der Jodtabletten bis zu einem Abstand von 50 km vollumfänglich aufkommen müssen; ausserhalb jedoch nicht. Das stellt eine aus Sicht des BAG und der Armeeapotheke verhältnismässige Lösung dar. Das ENSI nahm zustimmend zur Kenntnis, dass in der Schweiz neu eine Vorverteilung von Jodtabletten in allen Haushalten eines 50 km Umkreises um die schweizerischen KKW vorgesehen ist.

Aufgrund dieser neuen Ausgangslage wurde ein neuer Entwurf erarbeitet. Dieser sieht eine systematische vorsorgliche Abgabe der Jodtabletten an alle Haushaltungen bis zu einem Umkreis von 50 km um die Kernkraftwerke vor. Da die Jodtabletten bis zu einem Radius von 20 km (Zonen 1 und 2) im Jahr 2014 ohnehin ausgetauscht werden müssen, soll die Verteilung im Kreisring von 20 bis 50 km gleichzeitig und koordiniert erfolgen.

Für die übrige Schweiz (ausserhalb von 50 km) ergeben sich gegenüber der heute gültigen Regelung nur geringfügige Änderungen. Das heisst, die Tabletten sind bereits beschafft und bis im Jahr 2020 haltbar. Die Kantone sorgen nach wie vor für eine geeignete dezentrale Einlagerung der Jodtabletten. Die Zeitvorgabe für die Verteilung an die Bevölkerung im Notfall wird gestrichen.