Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/49: Änderung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) · 14 Seiten
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Auswertung der Anhörung zur Revision Jodtablettenverordnung
Art. 13a Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Kanton SZ: Gemäss Begleitbrief des Vorstehers des EDI vom 1. Juli 2013 wird von den Kantonen erwartet, dass sie innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnungsänderung abklären, ob sie die Verteilung der Jodtabletten in der geforderten Zeit erfüllen können. Kanton SZ beantragt, diese Frist auf mindestens vier Monate auszudehnen.
4 Resultate der zweiten Anhörung
4.1 Übersicht der Eingaben
Am 25.10.2013 hat in Bern eine konferenzielle Anhörung stattgefunden. Die folgenden Stellen waren anwesend und haben eine Stellungnahme abgegeben:
• Kantone: BS, GE, TI, ZG
• Kantonale Regierungskonferenz: Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RKMZF)
• Organisationen: Swissnuclear, Kernkraftwerk Leibstadt, Schweizerischer Drogistenverband
Die folgenden Stellen haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben:
• Kantone: BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, VS, VD, ZG, ZH
• Kantonale Regierungskonferenz: Konferenz der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD)
• Organisationen: Verband der Kantonsapotheker (KAV), Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU), Greenpeace, Schweizerische Energie-Stiftung (SES)
4.2 Zusammenfassung der mündlichen Stellungnahmen
Die Stellungnahmen der Kantonsvertreter und der institutionellen Vertreter zur neuen Vorlage sind grundsätzlich zustimmend. Von den Stellungnahmen aller drei Kantonsvertreter ging hervor, dass sie dem Entwurf der zweiten Anhörung ohne Einschränkungen zustimmen können. Der Kanton Genf möchte allerdings die zeitliche Einschränkung von 12 Stunden bei der Abgabe beibehalten, und der Kanton Zug ist daran interessiert, sämtliche Gemeinden, auch die beiden angeschnittenen und die ausserhalb des Radius liegende, mit Jodtabletten zu versorgen.
Die Interessensvertreter der öffentlich-rechtlichen Institutionen sind mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf ebenfalls einverstanden, finden aber, dass die Bestimmungen zu wenig weit gehen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz bemängelt, dass die Finanzierung in der Zone über 50 km nicht nach denselben Prinzipien wie in den Zonen von 0 bis 50 km geregelt ist. Konsequenterweise müsste auch in dieser Zone die Finanzierung von den Betreibern übernommen werden. Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr hätte gerne den in der ersten Anhörung vorgeschlagenen Radius von 100 km beibehalten und die Abgabe der Jodtabletten für obligatorisch erklärt.
Die Vertreter der Atomenergiebranche unterstützen zwar grundsätzlich die neue Vorlage, bemängeln hingegen die fehlende Verhältnismässigkeit, was den Radius betrifft und stellen das Verursacherprinzip in Frage. Swissnuclear betrachtet die Wahrscheinlichkeit eines Un-