Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/49: Änderung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) · 14 Seiten

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Auswertung der Anhörung zur Revision Jodtablettenverordnung

Die Interessensvertreter der öffentlich-rechtlichen Institutionen sind mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf ebenfalls grundsätzlich einverstanden, finden aber, dass die Bestimmungen zu wenig weit gehen. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz bemängelt, dass die Finanzierung in der Zone über 50 km nicht nach denselben Prinzipien wie in den Zonen von 0 bis 50 km geregelt ist. Konsequenterweise müsste auch in dieser Zone die Finanzierung von den Betreibern übernommen werden. Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr hätte gerne den in der ersten Anhörung vorgeschlagenen Radius von 100 Kilometern beibehalten und die Abgabe der Jodtabletten für obligatorisch erklärt.

Die Vertreter der Atomenergiebranche unterstützen zwar grundsätzlich die neue Vorlage,

bemängeln hingegen die fehlende Verhältnismässigkeit, was den Radius betrifft und stellen das Verursacherprinzip in Frage. Swissnuclear ist der Ansicht, dass in diesem Falle nicht die Kernkraftwerke Verursacher der Kosten sind, sondern die Politik und deren Wille eine unnötige Sicherheit zu gewährleisten.

Schriftliche Stellungnahmen

Fünfzehn Kantone haben schriftlich zum Entwurf der Jodtablettenverordnung Stellung genommen und befürworten den Entwurf. Acht Kantone verzichten auf eine entsprechende Stellungnahme. Die Kantone BE, JU, NE, SG, VD lehnen die vorgeschlagene Kostentragung ausserhalb der 50km-Zone nach wie vor entschieden ab. Es sei erwiesen, dass ohne Kernkraftwerke keine Jodtabletten verteilt werden müssten und die Betreiber der Kernkraftwerke somit als Verursacher der Verteilung anzusehen sind. Die Organisationen Ärzte für Umweltschutz, Schweizerische Energiestiftung und Greenpeace lehnen den Entwurf ab, da die neue Regelung zu wenig weit geht. Sie fordern eine Vorverteilung der Jodtabletten in einem Radius von 100 km, sowie die volle Kostenübernahme durch die Betreiber der Kernkraftwerke.

Die Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen hat gezeigt, dass die Kantone dem neuen Entwurf der Jodtablettenverordnung grundsätzlich zustimmen können. Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen die neuen Referenzszenarien mit der Annahme einer grösseren Freisetzung und der Berücksichtigung von verschiedenen Wettersituationen. Für den Ereignisfall stehen der ganzen Bevölkerung Jodtabletten zur Verfügung, die vorsorgliche Verteilung im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke ermöglicht, gerade in den grösseren Agglomerationen, eine zeitgerechte Einnahme der Jodtabletten.