Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/49: Änderung der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Auswertung der Anhörung zur Revision Jodtablettenverordnung
falls, der Jodtabletten im Umkreis von 50 km des betroffenen Kernkraftwerks benötigen würde, als verschwindend gering. Swissnuclear ist der Ansicht, dass in diesem Falle nicht die Kernkraftwerke Verursacher der Kosten sind, sondern die Politik und deren Wille, eine unnötige Sicherheit zu gewährleisten. Die Betreiber des Kernkraftwerks Leibstadt verweisen ihrerseits auf die Erfahrungen, die mit der Kernkraftwerkskatastrophe in Fukushima gemacht wurden. Bei den untersuchten Personen konnte in keinem einzigen Fall eine Überschreitung der maximal erlaubten Dosis Jod nachgewiesen werden.
4.3 Zusammenfassung der schriftlichen Stellungnahmen
Allgemeines
Die folgenden Kantone und Stellen stimmen dem Entwurf der Jodtablettenverordnung grundsätzlich zu:
AG, BL, BE, GE, GL, JU, LU, NE, SH, SO, VS, VD, ZG, ZH
BE: Die Verteilung der Jodtabletten in der Zone 3 ist im Kanton Bern bereits heute nach den geltenden Vorgaben und Fristen gewährleistet. Eine Änderung der aktuell geltenden Regelungen ist daher aus Sicht des Kantons Bern nicht notwendig und vordringlich. Der geplanten Verteilung der Jodtabletten in einem Umkreis von 50 km um ein Kernkraftwerk kann im Sinne einer Kompromisslösung zugestimmt werden.
BL: In der überarbeiteten Jodtabletten-Verordnung wurde neu ein Umkreis von 50 Kilometer festgelegt. Die dem neuen Umkreis zu Grunde gelegten Szenarien und meteorologischen Bedingungen kann der Kanton Basel-Landschaft nachvollziehen. Der Umkreis von 50 Kilometer deckt alle Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft ab. Somit sind die Forderungen des Kantons erfüllt.
LU: Der überarbeiteten Teilrevision steht der Kanton Luzerngrundsätzlich positiv gegenüber- bedauert wird aber, dass nicht eine flächendeckende Lösung für die ganze
Schweiz vorgeschlagen wird sondern die Zone auf einen Radius von 50 km ausgedehnt worden ist.
Die folgenden Kantone und Stellen verzichten auf eine Stellungnahme, resp. auf eine Teilnahme an der konferenziellen Anhörung:
AG, FR, GL, GR, JU, SG, SH, SO, KKJPD,
Gegen den Entwurf ausgesprochen haben sich die folgenden Stellen:
• AefU, Greenpeace, SES
Zentrale Anliegen dieser drei Stellen:
• Ja zur Sicherstellung der Verteilung innerhalb eines 100 km-Umkreises:
Rechtzeitige Prophylaxe kann Krebs verhindern
• Keine Mitfinanzierung in Zone 3 durch Bund und Kantone
Mit dem neuen Entwurf wird nun der Radius der Gefahrenzone halbiert. Die Grundlage zu einem solch einschneidenden Schnitt ist nicht nachvollziehbar. Diese Massnahme wird vollumfänglich abgewiesen und die Verteilung an alle Haushalte innerhalb der 100 km Zone verlangt.