Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten
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Übergangsbestimmung als langfristiges Ziel bis 2050 einen „ökologischen Fussabdruck“, der auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet.
1.2.3 Würdigung der Volksinitiative
Die Initiative hat einen umfassenden Ansatz, der nicht bei einzelnen Ressourcen ansetzt, sondern übergeordnete Rahmenbedingungen zur Schonung der natürlichen Ressourcen festlegt. Die allgemeine Zielrichtung der Initiative für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft ist angesichts der drängenden Ressourcenprobleme gerechtfertigt und der von der Initiative dargelegte Handlungsbedarf ist unumstritten.
Das konkrete Ziel „Fussabdruck eine Erde“ bis 2050 in den Übergangsbestimmungen ist jedoch aus heutiger Sicht kaum zu erreichen und die vorgeschlagenen Elemente dürften Befürchtungen vor einer neuen Regulierungsflut und vor einer zentralen Ressourcenplanung wecken, weil ein quantitatives Ziel auf Verfassungsstufe dem Fussabdruck ein Übergewicht gegenüber anderen Verfassungszielen geben würde. Die vorgeschlagene Steuernorm ist zudem sehr offen formuliert und genügt nicht dem Grad der Bestimmtheit der Steuernormen in der Bundesverfassung. Einen Auftrag zur Erarbeitung einer Vorlage zur ökologischen Steuerreform im Energiebereich hat der Bundesrat bereits erteilt.
Der Initiativtext lässt die Methodik zur Messung des ökologischen Fussabdrucks offen. Die Methode nach Wackernagel31 ist einer von verschiedenen Ansätzen. Er stellt die gesamte Belastung der Umwelt durch den Menschen in einer einzigen Zahl dar. Er ist deshalb anschaulich und auch international vergleichbar, da für die meisten Länder der Welt Datenreihen existieren. Allerdings vernachlässigt er wesentliche Aspekte wie z.B. die Verschmutzung von Wasser, Luft und Boden, die Erschöpfung wichtiger nicht erneuerbarer Ressourcen oder die Auswirkungen der Kernkraft.
Die Anliegen der Initiative zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen sind durchaus gerechtfertigt. Die Arbeiten des Bundes (vgl. Kapitel 1.3) zeigen ebenfalls Handlungsbedarf bei der Senkung der Umweltbelastung und der Stärkung der Ressourceneffizienz auf. Insbesondere bei den Auswirkungen des Konsums in der Schweiz auf die Umweltbelastung im In- und Ausland sowie beim Schliessen von Stoffkreisläufen besteht Handlungsbedarf. Durch geeignete Massnahmen sollen der Bedarf an neuen Rohstoffen und die damit verbundenen Umweltbelastungen beim Abbau reduziert werden. Die heutige Verfassungsgrundlage gibt die Möglichkeit, zielgerichtete Massnahmen auf Gesetzesstufe umzusetzen. Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen (USG) weisen aber noch entscheidende Lücken auf. Hier sollen konkrete Regelungen das USG ergänzen und präzisieren.
1.2.4 Haltung des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Initiative. Er geht aber davon aus, dass das Ziel der Initiative insbesondere wegen der Umweltbelastung,
31 http://www.footprintnetwork.org/en/index.php/GFN/page/methodology/ (Abrufdatum 24.05.2013)