Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten

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2 Die beantragte Neuregelung

2.1 Zweck und Kernpunkte der vorgeschlagenen USG-Revision

Eine Weiterentwicklung und Modernisierung der Umweltpolitik, wie sie unter anderem an der UNO-Nachhaltigkeitskonferenz in Rio 2012 diskutiert wurde, sind notwendig, um den aktuellen ökologischen Herausforderungen begegnen zu können. Die vorliegenden Anpassungen des USG schaffen neue Rechtsgrundlagen für die effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu reduzieren sowie die Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu stärken. Die Vorlage will geeignete Rahmenbedingungen in der Umweltschutzgesetzgebung verankern, um den Konsum ökologischer zu gestalten, Stoffkreisläufe zu schliessen und um Informationen zur Ressourceneffizienz bereitzustellen. Die Wirkung dieser Massnahmen wird verstärkt durch die Förderung von freiwilligen Initiativen im Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Die neuen Massnahmen berücksichtigen die Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismässigkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit. Zudem berücksichtigen sie internationale Verpflichtungen und werden insbesondere mit Umweltkonventionen und mit den Bestimmungen des nationalen und internationalen Handelsrechts abgestimmt.

Die Anpassungen des bestehenden USG betreffen die folgenden vier Bereiche:

Ziel und Berichterstattung: Leitziel ist die Verbesserung der Ressourceneffizienz von Produktion und Konsum um damit die Umweltbelastung massgeblich zu reduzieren. Dabei soll auch die im Ausland mitverursachte Umweltbelastung berücksichtigt werden. Im Rahmen einer regelmässigen Berichterstattung sollen zudem die Entwicklung der Ressourceneffizienz sowie die Umweltbelastung ausgewiesen und allfällige weitere Massnahmen vorgeschlagen werden.

Abfälle und Rohstoffe: In der Abfall- und Rohstoffpolitik der Schweiz bestehen wesentliche Potenziale zu weiteren Verbesserungen. Die Vorlage enthält deshalb Ergänzungen und Präzisierungen der gesetzlichen Grundlagen, um heute noch offene Stoffkreisläufe zu schliessen, vermehrt Recyclingrohstoffe einzusetzen und um den Rohstoffbedarf und das Abfallaufkommen zu senken. Im Bereich der Abfallanlagen sollen Vorschriften zum Stand der Technik erlassen werden um die stoffliche und energetische Effizienz zu verbessern. Weiter soll der Bund die Kompetenz erhalten, bei bestimmten Verpackungsmaterialien für den Detailhandel wenn nötig eine Rücknahmepflicht einzuführen um die Verwertung zu verbessern.

Konsum und Produktion: Die Umweltauswirkungen von Produkten sollen über den ganzen Lebensweg eines Produkts reduziert werden. Als Instrument stehen Vereinbarungen der Wirtschaft mit dem Bund im Vordergrund. Sollten diese nicht zu den gewünschten Effekten führen, soll der Bundesrat aber auch die Kompetenz erhalten, bei Produkten, welche in erheblichem Masse zur Überbeanspruchung oder Gefährdung von natürlichen Ressourcen beitragen, im Bedarfsfall Vorschriften zur Information und Berichterstattung über Produkte zu erlassen. Eine allgemeine Rege-