Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten
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anderen zielverwandten Gesetzen wie dem CO2-Gesetz oder dem Energiegesetz abgestimmt.
Art. 49a (neu) Information und Beratung
Mit Artikel 49a wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um zur Förderung der Ressourceneffizienz auch Informations- und Beratungsprojekte unterstützen zu können. Die Massnahmen, die unterstützt werden sollen, sind insbesondere in den folgenden Artikeln des USG verankert:
- die Information und Beratung über Umweltbelastung und Ressourceneffi-
zienz in Artikel 10e Absatz 1 und 3;
- die Plattform Grüne Wirtschaft und die Zusammenarbeit mit Wirtschaft,
Wissenschaft und Gesellschaft zur Verbesserung der Ressourceneffizienz
in Artikel 10h Absatz 2 und in Artikel 41a;
- die Aus- und Weiterbildung in Artikel 49 Absatz 1;
- die Förderung der Entwicklung von Anlagen und Verfahren, um die Um-
weltbelastung im öffentlichen Interesse zu senken (Pilot- und Demonstra-
tionsanlagen, Leuchtturmprojekte und flankierende Massnahmen) in Arti-
kel 49 Absatz 3.
Diese Aufgaben muss der Bund nicht alle verwaltungsintern wahrnehmen. Sie können auch effizient durch Dritte erbracht werden, beispielsweise Kampagnen zur Sensibilisierung von Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Förderung von Information und Beratung im Bereich der Ressourceneffizienz grenzt sich klar ab von vergleichbaren Aufgaben in anderen Politikbereichen, beispielsweise in der Energiepolitik, wo die Förderung im Energiegesetz geregelt ist. Die Koordination zwischen den Politikbereichen ist zu gewährleisten und allfällige Synergiepotenziale sind zu nutzen.
Art. 53 Abs. 1 Bst. e Internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Umwelt
Gegenüber der heutigen Formulierung, welche finanzielle Beiträge an internationale Organisationen oder Programme im Bereich des internationalen Umweltschutzes ermöglicht, können neu auch internationale Institutionen unterstützt werden, welche die Grundlagen für eine ressourceneffiziente Wirtschaft erarbeiten und nicht zu den entwicklungspolitisch ausgerichteten Institutionen gehören. Diese müssen somit nicht im internationalen Umweltschutz im engeren Sinne tätig sein, sondern können auch Aktivitäten im Zusammenhang mit der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen haben, welche indirekt zum Schutz der Umwelt beitragen. Dadurch wird die nationale und internationale Entwicklung hin zur Förderung der Ressourceneffi-