Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 64 Seiten

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und Konsumenten bereits nach kurzer Zeit von ökologischeren Produkten profitieren (vgl. Kapitel 4.3). Für die öffentliche Hand ist mit Vollzugsaufwand im Bereich der personellen und finanziellen Ressourcen zu rechnen (vgl. Kapitel 4.4). Aufgrund der Ausgestaltung der meisten Massnahmen nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem langfristigen Umsetzungshorizont sind aber kaum negative Gesamtauswirkungen auf Wachstum und Arbeitsplätze zu erwarten.

4.2 Auswirkungen auf einzelne Branchen

Auf die verschiedenen Branchen haben die Massnahmen im Bereich Konsum und Produktion sowie Abfälle und Rohstoffe Auswirkungen. Branchenvertretungen werden im Rahmen der Plattform Grüne Wirtschaft zur Konkretisierung und Umsetzung freiwilliger Initiativen eng einbezogen. Beratungs- und Sensibilisierungsmassnahmen können ebenfalls Auswirkungen auf einzelne Branchen haben, wenn sie zu Veränderungen in der Nachfrage führen.

Bauwirtschaft

Die Bauwirtschaft ist insbesondere von der Massnahme zur Verwertung von Recyclingkies aus Aushub- und Ausbruchmaterial betroffen. Die Kosten für Aushub- und Ausbruchentsorgung werden bereits heute von den Auftraggebern (Bauherren) getragen. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass auch allfällige zusätzliche Kosten auf sie überwälzt würden. Insbesondere mit frühzeitiger Planung des Bauwerks hinsichtlich der Minimierung der Aushubmenge direkt auf der Baustelle, der Verwertung des Aushubs (z.B. Auffüllen von Kiesentnahmestellen, anstatt dass der Aushub auf Deponien gelangt) können die Kosten tief gehalten werden. Da die Materialflüsse von Aushub und Ausbruch sehr gross sind (mit 40 Millionen Tonnen jährlich der grösste Abfallstrom in der Schweiz überhaupt), ist der Effekt zur Schonung von Primärkies und der lokal begrenzten Kapazitäten der Deponien bedeutend.

Abfallwirtschaft

Von den Massnahmen zur Verwertung von Metallen aus Rückständen der Abluft-, Abwasser –und Abfallbehandlung (Effizienzsteigerung von Abfallanlagen) sind insbesondere die 29 Kehrichtverbrennungsanlagen in der Schweiz betroffen, da die Verpflichtung zur Energienutzung auf dem Stand der Technik relevante Investitionen nach sich ziehen können. Dem stehen jährlich anfallende Altmetalle im Wert von 100 Millionen Franken gegenüber, welche heute in den 3,6 Millionen Tonnen den KVA angelieferten Siedlungsabfällen vorliegen. Diese Abfälle können vermehrt zurückgewonnen und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden. Hinzu kommt das Wertschöpfungspotenzial durch die verstärkte energetische Nutzung (Fernwärme, Strom) bei der Verbrennung der Siedlungsabfälle. So stecken in einer Tonne Siedlungsabfälle rund 300 Liter Heizöl.

Aber auch für übrige Abfallanlagen, wie beispielsweise Galvanisierungsbetriebe (Hydroxidschlämme) oder Biogasanlagen, sind Regelungen zur stofflichen und energetischen Effizienzsteigerung denkbar. Abfallanlagen werden versuchen, die Mehrkosten auf ihre Kundeninnen und Kunden zu überwälzen. Insgesamt wird dies für die grosse Anzahl der Endkundinnen und -kunden sehr gering ins Gewicht fallen