Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

biete, 2 Wirtschaftsorganisationen, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 3 Vertreter der Abfallwirtschaft und 1 Weiterer) begrüsst.

24 Vernehmlassungsteilnehmer (3 Kantone, 1 Partei, 1 Vertreter der Gemeinde, Städte und Berggebiete, 4 Wirtschaftsorganisationen, 9 Vertreter der Abfallwirtschaft, 5 Vertreter des Detailhandels, 1 Weitere) stehen der Rücknahmepflicht für Verpackungen kritisch gegenüber oder lehnen den Artikel mit folgenden Änderungsanträgen ab:

• Der Rückgabeort soll nicht vorgegeben werden, sondern Rückgabemöglichkeiten an allen

Stellen in Betracht gezogen werden (1 Kanton, 1 Gemeinde, Städte und Berggebiete, 2 Wirtschaftsorganisationen, 2 Umweltorganisationen, 5 Vertreter der Abfallwirtschaft und 1 Weitere).

• Anstelle von Rücknahmepflicht soll von einer Sammelpflicht gesprochen werden, um offen

zu lassen wo und durch wen die Verpackungen gesammelt werden (2 Wirtschaftsorganisationen, 2 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 5 Vertreter der Abfallwirtschaft).

• Sechs Kantone beantragen die Integration von Art. 30 b Abs. 2 bis (neu) in den bisherigen

Abs. 2.

• Sechs Vertreter des Detailhandels sind gegen eine Rücknahmeverpflichtung.

11 Teilnehmer (2 Kantone, 3 Wirtschaftsorganisationen, 2 Vertreter der Abfallwirtschaft, 2 Vertreter des Detailhandels sowie 2 Weitere) beantragen die vollständige Streichung des Artikels 30b Abs. 2 bis (neu) - die heutige bundesrätliche Kompetenz ist sachgerecht und genügend.

4.3.2 Art. 30d – Verwertung

Eine starke Mehrheit der eingegangen Stellungnahmen (12 Kantone, 3 Partei, 10 Wirtschaftsorganisationen, 2 Wissenschaft, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 1 Konsumentenorganisation, 15 Vertreter der Abfallwirtschaft, 5 Vertreter des Detailhandels und 10 Weitere) stimmen den Änderungen im Art. 30d Abs. 1 im Grundsatz zu. Die häufigsten Einwände sind:

• klare Bevorzugung der stofflichen gegenüber der energetischen Verwertung

• Klare Abfallhierarchie sowie Definition des Stands der Technik.

Wenige (2 Kantone, 4 Wirtschaftsorganisationen, 3 Vertreter der Abfallwirtschaft, 1 Weitere) lehnen Art. 30d Abs. 1 mit oder ohne Einschränkungen ab. Die häufigste Begründung ist, dass die Verwertungspflicht bereits geregelt ist.

Viele (14 Kantone, 2 Wirtschaftsorganisationen, 6 Vertreter der Abfallwirtschaft, 2 Weitere) fordern jedoch die detaillierten Regelungen in Art. 30d Abs. 2 in der Technischen Verordnung über Abfälle zu integrieren.

Die Verwertungspflicht von Metallrückständen ist als solches grundsätzlich unbestritten und der Verwertung von Phosphor wird mehrheitlich zugestimmt (4 Kantone, 1 Partei, 1 Gemeinde, Städte und Berggebiete, 3 Wirtschaftsorganisationen, 1 Wissenschaft, 1 Konsumentenorganisation, 3 Vertreter der Abfallwirtschaft, 1 Vertreter des Detailhandels und 3 Weitere). 2 Kantone lehnen die Verwertung von Phosphor zum heutigen Zeitpunkt ab.