Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten
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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU
• 3 Kantone, 3 Parteien und 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen fordern eine Er-
gänzung des Zweckartikels des USG (Art. 1) um das übergeordnete Ziel zur Ressour-
censchonung und Ressourceneffizienz (neuer Abs. 3)
• In insgesamt 9 Stellungnahmen wird gefordert, die zentralen neuen Begriffe in Art. 7
USG zu definieren (Ressourcen, Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung, Ressourcenverbrauch, Rohstoffe, geschlossene Stoffkreisläufe, Produkte, Abfallanlagen)
• 1 Partei und 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen regen zudem an, den Titel des
USG um das Ziel der Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung zu ergänzen
(Bundesgesetz über den Umweltschutz und ressourcenschonendes Wirtschaften (Umweltschutz- und Ressourcenschonungsgesetz - USRG)).
4.3 Abfälle und Rohstoffe
Die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich Abfall werden von neun Vernehmlassungsteilnehmern (2 Kantone, 1 Partei, 2 Wirtschaftsorganisationen, 2 Vertreter der Abfallwirtschaft sowie 2 Weitere) vollständig und in 53 Stellungnahmen (11 Kantone, 2 Parteien, 7 Wirtschaftsorganisationen, 7 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 2 Konsumentenorganisation, 16 Vertreter der Abfallwirtschaft, 3 Vertreter des Detailhandels, 1 Vertreter der Waldwirtschaft und 4 Weitere) mit Einschränkungen begrüsst.
Die wichtigsten Bemerkungen und Kritiken sind:
• 13 Kantone stellen in Frage, ob die vorgesehenen Regelungen auf Stufe des USG fest-
gehalten werden müssen.
• 20 Vernehmlassungsteilnehmer (2 Parteien, 4 Wirtschaftsorganisationen, 6 Umwelt- und
Entwicklungsorganisationen, 8 Vertreter der Abfallwirtschaft) empfehlen die Festlegung einer Abfallhierarchie.
• Des Weiteren wird angeregt, den Bereich Abfallvermeidung (Art. 30 a) zu stärken (1 Par-
tei, 1 Wirtschaftsorganisation, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen und 4 Vertreter der Abfallwirtschaft).
Die USG-Revision im Bereich Abfall wird von 9 Vernehmlassungsteilnehmern (1 Partei, 1 Gemeinde, Städte und Berggebiete, 2 Wirtschaftsorganisationen, 2 Vertreter der Abfallwirtschaft, 3 Weitere) mit und ohne Einschränkungen abgelehnt. Der Entwurf wird als wirtschaftsfeindlich, zentralistisch und interventionistisch angesehen, und ein Recycling um jeden Preis abgelehnt. Es sollen keine weiteren Vorschriften im Bereich Abfälle erlassen werden solange bestehende Vorschriften nicht durchgesetzt werden.
4.3.1 Art. 30b Abs. 2bis – Sammlung
Die Rücknahmepflicht für Verpackungen wird von einer knappen Minderheit vollständig (3 Kantone, 1 Wirtschaftsorganisation, 2 Konsumentenorganisationen, 1 Vertreter der Abfallwirtschaft) oder mit Einschränkungen (7 Kantone, 1 Partei, 1 Gemeinde, Städte und Bergge-