Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

• Verhältnismässigkeit, bspw. Begrenzung der finanziellen Auswirkungen auf die Unter-

nehmen (insb. Ausnahmeregelung für KMU)

• Berichterstattungspflicht auch für Dienstleistungen

In insgesamt 15 Stellungnahmen wird die Bestimmung abgelehnt (2 Kantone, 5 Wirtschaftsorganisationen, 1 Konsumentenorganisation, 1 Vertreter der Abfallwirtschaft, 2 Vertreter des Detailhandels, 4 Weitere). Die Hauptgründe für eine Ablehnung sind:

• Unverhältnismässig hoher Aufwand für die Unternehmen, schlechtes Kosten-Nutzen-

Verhältnis

• Fehlende internationale Abstimmung

Art. 35e (neu) Abs. 2 wird lediglich in 24 Stellungnahmen explizit kommentiert:

• 15 Vernehmlassungsteilnehmer stimmen dem Absatz vollständig (1 Kanton, 1 Partei) oder

mit Vorbehalt zu (2 Kantone, 2 Wirtschaftsorganisationen, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation, 3 Vertreter des Detailhandels, 2 Vertreter der Waldwirtschaft, 3 Weitere).

• 9 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Absatz ab (4 Wirtschaftsorganisationen, 1 Ver-

treter der Abfallwirtschaft, 1 Vertreter des Detailhandels, 3 Weitere)

Nebst bereits oben erwähnten Punkten (welche teilweise auf für Abs. 2 gelten) wird die Streichung der Bst. c, d und e gefordert, also ein Verzicht auf Vorgaben zu den Methoden zur Beurteilung der Auswirkungen der Rohstoffe und Produkte und zu Form, Inhalt und Veröffentlichung der Berichterstattung.

4.4.3 Art. 35f (neu) – Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten

a) Art. 35f (neu) Abs. 1

Art. 35f (neu) Abs. 1 Bst. a wird in den eingegangenen Stellungnahmen wie folgt beurteilt:8

• 44 Vernehmlassungsteilnehmer stimmen der vorgesehenen Regelung vollständig (1 Kan-

ton, 3 Vertreter des Detailhandels, 2 Vertreter der Waldwirtschaft, 1 Weiterer) oder mit Anpassungsbedarf zu (14 Kantone, 3 Parteien, 3 Wirtschaftsorganisationen, 7 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 2 Konsumentenorganisationen, 2 Vertreter der Abfallwirtschaft, 1 Vertreter des Detailhandels, 4 Weitere).

• 15 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die Regelung ab (3 Kantone, 7 Wirtschaftsorgani-

sationen, 2 Vertreter des Detailhandels, 3 Weitere).

Die wichtigsten Änderungsvorschläge betreffen die folgenden Aspekte:

8 Inklusive generellen Einschätzungen zu Art. 35f (neu), falls keine absatzscharfe resp. buchstabenscharfe Beurteilung abgegeben wird.