Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

Einwände sind (nebst den bereits unter Abs. 1 erwähnten Punkte) die Definition des Stands der Technik.

• 2 Akteure (1 Partei, 1 Wirtschaftsorganisation) beantragen die Streichung des Absatzes.

Die gegenwärtige Praxis der Erteilung von Betriebsbewilligungen wird als ausreichend angesehen.

4.3.5 Art. 32a bis zweiter Satz – Vorgezogene Entsorgungsgebühr

21 Vernehmlassungsteilnehmer stimmen den Ergänzungen zur vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) grundsätzlich zu (5 Kantone, 2 Parteien, 1 Gemeinde, Städte und Berggebiete, 1 Wirtschaftsorganisation, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 1 Konsumentenorganisation, 1 Abfallwirtschaft, 2 Detailhandel, 2 Weitere).

10 Vernehmlassungsteilnehmer (2 Wirtschaftsorganisationen, 6 Abfallwirtschaft, 2 Weitere) sind dagegen und erwarten, dass die VEG vollumfänglich zur Finanzierung der Entsorgung von Abfällen verwendet und die Vollzugskosten des Bundes nicht abgezogen werden.

4.4 Reduktion der durch Rohstoffe und Produkte verursachten Umweltbelastung

4.4.1 Art. 35d (neu) – Information über Produkte

Art. 35d (neu) Abs. 1 wird in acht Stellungnahmen vollständig (3 Kantone, 1 Wirtschaftsorganisation, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation, 1 Konsumentenorganisation, 1 Vertreter der Abfallwirtschaft, 1 Weiterer) und in 45 mit Anpassungsbedarf befürwortet (19 Kantone, 3 Parteien, 2 Wirtschaftsorganisationen, 7 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 3 Konsumentenorganisationen, 4 Vertreter der Abfallwirtschaft, 2 Vertreter der Waldwirtschaft, 5 Weitere).6 Die wichtigsten Änderungsanträge betreffen die folgenden Punkte:

• Art. 35d (neu) als verpflichtende Bestimmung formulieren (anstelle der „Kann-

Formulierung“).

• Die vorgesehene Deklarationspflicht sollte nicht nur Produkte, sondern einerseits auch

Rohstoffe und andererseits Dienstleistungen umfassen. Ebenso sollte im Hinblick auf die Umweltbelastung auch der Transport explizit genannt werden.

• Die Deklaration sollte auch soziale Kriterien mit einschliessen.

• Bei der Umsetzung der Massnahme sei die volkswirtschaftliche Tragbarkeit zu berück-

sichtigen.

Insgesamt 25 Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die neue Bestimmung ab (10 Wirtschaftsorganisationen, 8 Vertreter des Detailhandels, 7 Weitere). Die Hauptgründe für die Ableh-

6 Inklusive generellen Einschätzungen zu Art. 35d (neu), falls keine absatzscharfe Beurteilung abgegeben wird.