Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

Die Verwertungspflicht für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial wurde am kritischsten aufgenommen (8 Kantone, 2 Wirtschaftsorganisationen, 3 Vertreter der Abfallwirtschaft und 2 Weitere). Es wird entweder die Ausdehnung auf alle Bauabfälle oder die Streichung des Absatzes gefordert.

Art. 30d Abs. 3 wird von einer Mehrheit (9 Kantone, 4 Wirtschaftsorganisationen, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation, 1 Gemeinde, Städte und Berggebiete, 9 Vertreter der Abfallwirtschaft und 5 Weitere) befürwortet. Es wird beantragt, aufzuzählen welche Abfälle unter weitere fallen.

20 Vernehmlassungsteilnehmer (4 Kantone, 3 Wirtschaftsorganisationen, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation, 8 Vertreter der Abfallwirtschaft, 4 Weitere) stimmen Art. 30d Abs. 4 mit Bemerkungen zu. Zwei Wirtschaftsorganisationen lehnen den Absatz aufgrund von Einschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit ab.

4.3.3 Art. 30 e - Ablagerung

Vier Vernehmlassungsteilnehmer (1 Wirtschaftsorganisation, 1 Vertreter der Abfallwirtschaft, 1 Vertreter des Detailhandels und 1 Weitere) beantragen den Artikel 30e beizubehalten. Alle anderen sind mit der Streichung des Artikels einverstanden.

4.3.4 Art. 30h – Abfallanlagen

Art. 30 h Abs. 1 wird in 22 Stellungnahmen vollständig (2 Kantone, 1 Weitere) oder mit Anpassungsbedarf befürwortet (11 Kantone, 1 Gemeinde, Städte und Berggebiete, 1 Wirtschaftsorganisation, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation, 2 Vertreter der Abfallwirtschaft, 1 Weitere). Es soll klargestellt werden, dass die Kantone die Bewilligungspflicht festlegen. Weiter wird angeregt, dass der Bedarfsnachweis gestrichen wird.

9 Vernehmlassungsteilnehmer (2 Kantone, 1 Partei, 2 Wirtschaftsorganisationen, 4 Vertreter der Abfallwirtschaft und 1 Vertreter des Detailhandels) beantragen die Streichung von Art. 30h Abs. 1.

Art. 30 h Abs. 2 wird von den Vernehmlassungsteilnehmern wie folgt beurteilt:

• 22 Akteure stimmen dem Absatz vollständig (2 Kantone, 1 Vertreter der Abfallwirtschaft)

oder mit Anpassungsbedarf zu (8 Kantone, 3 Wirtschaftsorganisation, 4 Vertreter der Abfallwirtschaft, 4 Weitere)

• 8 Akteure lehnen den Absatz ab (1 Partei, 4 Wirtschaftsorganisation, 2 Abfallwirtschaft, 1

Weitere) mit der Begründung, dass die gegenwärtige Praxis ausreichend ist.

Art. 30h Abs. 3 wird von den Vernehmlassungsteilnehmern wie folgt beurteilt:

• 25 Akteure stimmen dem Absatz vollständig (2 Kantone, 1 Weiterer) oder mit Einwänden

zu (7 Kantone, 1 Gemeinde, Städte und Berggebiete, 3 Wirtschaftsorganisationen, 6 Vertreter der Abfallwirtschaft, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation und 4 Weitere). Die