Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten

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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU

nung sind Bedenken bezüglich der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit von Produktumweltinformationen sowie neuen Handelshemmnissen. Zudem wird die fehlende internationale Abstimmung (insb. mit der EU) bemängelt.

Art. 35d (neu) Abs. 2 wird von den Vernehmlassungsteilnehmern wie folgt beurteilt:

• 26 Akteure stimmen dem Absatz vollständig (2 Parteien, 1 Verband der Gemeinden, Städ-

te und Berggebiete) oder mit Anpassungsbedarf zu (3 Kantone, 2 Parteien, 1 Wirtschaftsorganisation, 6 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 2 Konsumentenorganisationen, 2 Vertreter der Abfallwirtschaft, 2 Vertreter der Waldwirtschaft, 5 Weitere)

• Sieben Akteure lehnen den Absatz ab (5 Wirtschaftsorganisationen, 2 Weitere). Dies ins-

besondere mit der Begründung, dass der Bundesrat weder die Methoden zur Beurteilung der Umweltauswirkungen festlegen noch Anforderungen an die Information stellen soll (internationale Regelung und Sache der jeweiligen Branche).

Die wichtigsten Änderungsanträge sind (nebst den bereits zu Abs. 1 erwähnten Punkten):

• Der Bundesrat sollte bei der Bestimmung der Methoden auch die ökonomischen Konse-

quenzen berücksichtigen.

• Es sei nicht notwendig, dass der Bundesrat die Methoden und die Art der Bereitstellung

der Information festlegt.

• Die internationale Abstimmung müsse sichergestellt werden.

2 Parteien und 5 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen schlagen unter Art. 35d (neu) zudem vor, einen zusätzlichen Absatz einen zusätzlichen Anreiz zur umwelt- und ressourcenschonenden Produktion einzubauen (Befreiung von Unternehmen von der Deklarationspflicht, welche ihren Verpflichtungen unter Art. 41a nachkommen).

4.4.2 Art. 35e (neu) – Berichterstattung über Rohstoffe und Produkte

Vier Vernehmlassungsteilnehmer befürworten Art. 35e (neu) Abs. 1 vollständig (2 Kantone, 1 Wirtschaftsorganisation, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisation), 49 mit Anpassungsbedarf (16 Kantone, 3 Parteien, 6 Wirtschaftsorganisationen, 7 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 2 Konsumentenorganisationen, 3 Vertreter der Abfallwirtschaft, 5 Vertreter des Detailhandels, 2 Vertreter der Waldwirtschaft, 5 Weitere).7 Die wichtigsten Vorbehalte betreffen die folgenden Aspekte:

• Verbindlichere Formulierung von Art. 35e (neu)

• Begrenzung der Berichterstattungspflicht auf die Umsetzung von international anerkann-

ten Nachhaltigkeitsstandards oder auf besonders kritische Rohstoffe und Konsumgüter

• Ergänzung um Anforderungen an die Ressourcenschonung und Sozialverträglichkeit

7 Inklusive generellen Einschätzungen zu Art. 35e (neu), falls keine absatzscharfe Beurteilung abgegeben wird.