Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/56: Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» · 41 Seiten
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Vernehmlassungsbericht USG-Revision Grüne Wirtschaft BAFU
• Art. 35f (neu) sei als verpflichtende Bestimmung zu formulieren (anstelle der „Kann-
Formulierung“).
• Es sollten Anforderungen nicht nur an das Inverkehrbringen, sondern auch an den Handel
von Rohstoffen und Produkten gestellt werden können.
• Es ist zu vermeiden, dass wegen der Bestimmung Produkte aus dem Ausland aufgrund
von weniger strengen Umweltvorschriften billig in die Schweiz eingeführt werden ("Ökodumping").
• Mit der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung (ChemRRV), die auf dem Chemikalien-
recht beruht, besteht bereits heute eine Möglichkeit, das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten einzuschränken, die schadstoffbelastet sind.
Anlass zu Kritik oder Ablehnung geben insbesondere folgende Punkte:
• Fragwürdiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, Befürchtungen bezüglich neuer Handelshemm-
nissen, zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit
• Befürchtung, dass ein einfacher Verdacht genügen würde, um Unternehmen umfassende
Angaben einschliesslich des Erbringens eines Nachweises über die Rechtmässigkeit des Handels aufzuerlegen
Art. 35f (neu) Abs. 1 Bst. b wird von insgesamt 21 Vernehmlassungsteilnehmern explizit kommentiert:
• In 16 Fällen zustimmend mit Anpassungsbedarf (3 Kantone, 3 Parteien, 2 Wirtschaftsor-
ganisationen, 7 Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, 1 Weiterer).
• In fünf Fällen ablehnend (4 Wirtschaftsorganisationen, 1 Weiterer).
Nebst Verweisen auf die Beurteilung und Änderungsvorschläge zu Art. 35f (neu) Abs. 1 Bst. a, welche teilweise auf für Bst. b gelten (sh. oben), werden insbesondere folgende Anliegen vorgebracht:
• Mitberücksichtigung der Ressourcenschonung, der Entsorgung, des Transports und von
Anforderungen der Sozialverträglichkeit (Wohlergehen resp. Gesundheit der Bevölkerung)
• Ausweitung der Bestimmung auf Produktgruppen
b) Art. 35f (neu) Abs. 2
Art. 35f (neu) Abs. 2 wird in insgesamt 11 Stellungnahmen explizit beurteilt:
• 2 Parteien befürworten die Bestimmung vollständig, 1 Umwelt- und Entwicklungsorganisa-
tion mit Anpassungsbedarf.
• 4 Wirtschaftsorganisationen, 1 Vertreter der Abfallwirtschaft und 3 Weitere lehnen die
Bestimmung ab.
Die wichtigsten Vorbehalte betreffen die folgenden Aspekte: