Vorlage RL
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 13 Seiten
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3 Vorgaben zur Bestimmung der Grösse der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen im Kanton
3.1 Allgemeines
Grundlage für die Bauzonendimensionierung in den Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (Hauptnutzungen 11, 13 und 14 gemäss dem minimalen Geodatenmodell «Nutzungsplanung» vom
12.12.20111) im Kanton bildet die Bauzonenflächenbeanspruchung, das heisst die Bauzonenfläche pro Einwohner oder Einwohnerin und beschäftigter Person (in Art. 30a Abs. 2 E-RPV kurz als «beanspruchte Fläche» bezeichnet). Mit diesen Zonentypen werden 70 Prozent aller Bauzonenflächen und 79 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner und Beschäftigten erfasst.
3.2 Statistik: Berechnung der Medianwerte der Bauzonenflächenbeanspruchung (durch das ARE)
Das ARE berechnet auf der Basis der Bauzonenstatistik Schweiz die Medianwerte der Bauzonenflächenbeanspruchung. Dazu wird die überbaute Bauzonenfläche (gemäss Annahme 1 der Bauzonenstatistik Schweiz) durch die Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner und Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)2 geteilt, die auf den entsprechenden Flächen wohnen beziehungsweise arbeiten.
Die Gemeindetypen des Bundesamts für Statistik BFS (22er-Typologie)3 bilden die Grundlage für die Vergleichbarkeit der Gemeinden in der Schweiz, soweit dies nötig ist, um Aussagen über die Bauzonengrösse im Kanton insgesamt zu machen. Für die Bauzonendimensionierung wird davon ausgegangen, dass in Gemeinden des gleichen Gemeindetyps eine ähnlich tiefe Beanspruchung von Bauzonenflächen erreichbar ist4. Als Mindestanforderung5 dient der Median (Zentralwert) der Bauzonenflächenbeanspruchung aller Gemeinden des jeweiligen Gemeindetyps.
Bauzonenflächen Wohn-, Einwohnerinnen und Ein- Gemeindetypen
Misch-, Zentrumszonen wohner, beschäftigte Per- BFS 22
(überbaut, Annahme 1) sonen (Vollzeitäquivalente)
Medianwerte der Bauzonenflächenbeanspruchung (Bauzonenfläche pro Einwohner/in
und beschäftigter Person) pro Gemeindetyp, je für Wohn-, Misch- und Zentrumszonen
Die Berechnung der Medianwerte der Bauzonenflächenbeanspruchung erfolgte mit den Werten, welche für die Bauzonenstatistik Schweiz 2012 vorlagen. Dies betrifft sowohl die Bauzonenflächen und die Anzahl Einwohner/innen und beschäftigte Personen als auch die Zuordnung der Gemeinden zu den Gemeindetypen gemäss Gemeindetypologie (zur Aktualisierung der Daten s. Kapitel 3.3, letzter Absatz).
1 S. Modelldokumentation, im Internet auf der Seite http://www.are.admin.ch/dienstleistungen/00904 > Minimale Geodatenmodelle > Nutzungsplanung > Modelldokumentation, Ziff. 7.3.2, S. 20. 2 Grundlage für die Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Grundlage für die Anzahl Beschäftigte: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Vollzeitäquivalente. 3 Die theoretischen Ausführungen zu dieser Typologie finden sich in Eidgenössische Volkszählung 2000, DIE RAUMGLIEDE- RUNGEN DER SCHWEIZ, BFS 2005 (im Internet unter http://www.bfs.admin.ch > Infothek > Nomenklaturen > Räumliche Gliederungen > Raumgliederungen), Kapitel 5 S. 115 ff. Verwendet werden die Daten von 2012 (entsprechend dem Stand der Bauzonenstatistik), im Internet als Excel-Datei «Die Raumgliederungen der Schweiz 2012» - MS-Excel Version - 01.01.2012, auf folgender Seite: http://www.bfs.admin.ch > Infothek > Nomenklaturen > Räumliche Gliederungen > Raumgliederungen. 4 Da die statistischen Werte der einzelnen Gemeinden nur dazu dienen, eine Vorgabe für den ganzen Kanton zu errechnen, kann davon ausgegangen werden, dass Sonderfälle in einzelnen Gemeinden über den ganzen Kanton die Ergebnisse nicht unzulässig verfälschen. 5 Da für die Beanspruchung von Bauzonenflächen möglichst tiefe Werte angestrebt werden, bedeutet Mindestanforderung, dass der entsprechende Wert nicht überschritten werden darf – dies immer in Bezug auf die Werte, die für die Grösse der Bauzonen im Kanton insgesamt errechnet werden.