Vorlage RL
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Parameter Vorgabe des Bundes
Wachstumsszenario für die Einwohner/innen und Das Bevölkerungswachstum muss kleiner sein die Beschäftigten. als gemäss BFS-Szenario «hoch» oder gleich
wie in diesem Szenario.
Das Wachstumsszenario bezüglich der Beschäftigten darf grundsätzlich das BFS-
Szenario «hoch» für das Bevölkerungswachstum ebenfalls nicht überschreiten. Es kann ausnahmsweise höher liegen, wenn der Kanton nachweist, dass dies plausibler ist (Art. 5a Abs. 2 E-RPV), insbesondere wenn in den vergangenen Jahren die Beschäftigtenzahlen stets stärker gewachsen sind als die Bevölkerungszahlen und dieses Wachstum über dem BFS-Szenario hoch für das Bevölkerungswachstum war.
Für die überbauten und die unüberbauten Bauzonen wird die gleiche differenzierte maximal anrechenbare Bauzonenflächenbeanspruchung angenommen (siehe Beispiel). In den überbauten Bauzonen wird dem Kanton für die Gemeinden, die den Medianwert noch nicht erreicht haben, zu Beginn nur 1/3 (oder ein durch den Kanton festgelegter höherer Wert) der dadurch erreichbaren zusätzlichen Kapazitäten angerechnet, da davon ausgegangen wird, dass sich diese Kapazitäten nicht sofort, sondern erst innerhalb von drei (oder weniger, wenn der Kanton dies so festlegt) Planungsperioden vollständig mobilisieren lassen. In den unüberbauten Bauzonen gilt von Beginn weg der maximal anrechenbare Wert (der in der nachfolgenden Tabelle fett kursiv dargestellt ist)7.
Beispiel: Bestimmung der maximal anrechenbaren Bauzonenflächenbeanspruchung einer be-
stimmten Gemeinde je Zonentyp7
Medianwert der Bauzonenflächenbeanspruchung für Zonentyp X8 im Gemeindetyp Y9
2
200 m / Einwohner/in und beschäftigter Person 50 50 150 150 200250
200350
Schwarz: Bauzonenflächenbeanspruchung im Zonentyp X der Gemeinde Y gemäss Statistik
Fett: Medianwert der Bauzonenflächenbeanspruchung für Zonentyp X in Gemeindetyp Y
Fett kursiv: Maximal anrechenbare Bauzonenflächenbeanspruchung im Zonentyp X der Ge-
meinde Y7
Die für die Beurteilung der kantonalen Bauzonen maximal anrechenbare Bauzonenflächenbeanspruchung (Fett kursiv in obenstehender Tabelle)7 wird grundsätzlich einmalig errechnet. Damit erübrigt sich auch eine laufende Aktualisierung der Medianwerte (Kapitel 3.2). Bei Gemeindefusionen kann künftig die Zuordnung der Bauzonenflächen zu den Gemeindetypen gemäss der anfangs 2012 gültigen Zuordnung vorgenommen werden (die vergleichbare Gebietseinheit i. S. von Art. 30a Abs. 2 Satz 2 E-RPV wäre demnach die Gemeinde gemäss Bestand 2012), damit sich der Detaillierungsgrad nicht reduziert.
Denkbar ist, die Medianwerte und gestützt darauf die maximal anrechenbaren Werte pro vergleichbarer Gebietseinheit mittelfristig zu aktualisieren. Mit Blick auf die damit verbundenen Konsequenzen soll
7 Der Kanton kann einen tieferen Wert als den maximal anrechenbaren Wert für massgeblich erklären. Dies erfolgt durch den ersten vom Kanton festzulegenden Parameter gemäss Kapitel 3.3. 8 Pro Gemeinde für die Wohnzonen, die Mischzonen und die Zentrumszonen je separat zu berechnen. 9 Liste der verschiedenen Gemeindetypen s. Tabelle 1 in Kapitel 3.2.