Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 50 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 43Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: N081-0034

III Technische Richtlinien Bauzonen (TRB)

1 Generelle Haltung zu den TRB

1.1 Positiv

Es ist nachvollziehbar, dass der Bund eine Grundlage für die Beurteilung der

Bauzonengrösse in den Kantonen benötigt (AI, AR, BE, FR, GL, GR, NE, NW, OW, SH, SO, TG, UR, ZG; BDP, CVP; SAB; BPUK, Delémont, KPK, SLB, VLP-ASPAN).

Die Berechnungsmethode ist nachvollziehbar (BL, BS, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, ZG; BPUK, Delémont, HVCH, Kleinbauern, KPK, Pro Natura, pusch, RZU, SGS, SL, Solar Agentur, SVS, VCS, VLP-ASPAN, WWF, ZPG, ZPZ).

Die TRB gehen in die richtige Richtung. Es gilt hier allerdings die Anliegen der Kantone ernst zu nehmen. Die Sicherstellung der Bauzonenredimensionierung ist gut konzipiert worden. Die Kantone werden weder zu streng noch zu nachsichtig behandelt. (SG, ZH, Gemeindeverband; SBV; BBV, BVA, BVSH, CJA, CNAV, Gewerbe LU, LOBAG, SBLV, SOBV, suissemelio, Swiss Beef, VTL, ZBV).

1.2 Negativ

Die vorgeschlagene Regelung «belohnt» Kantone für ihr (aus Sicht des RPG)

unerwünschtes Verhalten, indem die Bauzonenkontingente entsprechend dem erwarteten Wachstum grösser ausfallen. Kantone mit unterdurchschnittlicher erwarteter

Bevölkerungsentwicklung (u.a. auch wegen der bisherigen Zurückhaltung bei Einzonungen) sind bei künftigen Einzonungen eingeschränkt, selbst wenn sie nur über wenig unüberbaute Reserven gemäss Bauzonenstatistik verfügen (AI, BE; BDP, glp).

Die Methodik lässt es weiterhin zu, dass unter der Annahme eines hohen Wachstums an Bevölkerung oder Arbeitsplätzen weitere Bauzonen geschaffen werden, obwohl im Kanton noch ungenügend genutzte Bauzonen vorhanden sind. Wachstum müsste zwingend mit einer verbesserten Raumnutzung kombiniert werden (HVCH, Kleinbauern, Pro Natura,

pusch, SGS, SL, Solar Agentur, SVS, VCS, WWF).

Die Festlegung der Grösse der Bauzonen über statistische Werte ist nicht zielführend. Statistiken und Prognosen dürfen höchstens zur Plausibilisierung verwendet werden (IGS).

Der Ansatz ist zu statistisch, rückwärtsgerichtet und mit einer raumplanerischen Denk- und Handlungsweise nicht vereinbar (bauenschweiz, FSU Mittelland, IGS, svit, UCV, VSGU).

2 Einzelaspekte

Die Orientierung der Berechnung der Bauzonenflächenbeanspruchung am unbefriedigenden Ist-Zustand sollte bald abgelöst werden durch Zielwerte der Flächenbeanspruchung, durch Grenzwerte der Zersiedelung oder durch andere zukunftsorientierte Marken, deren

Etablierung rasch an die Hand genommen werden sollte (HVCH, Kleinbauern, Pro Natura, pusch, SGS, SL, Solar Agentur, SVS, VCS, WWF). Bauzonenflächenbeanspruchungs-Werte

2

von über 400 m pro Einwohner/in sollen für die Berechnung der Kapazitäten nicht

berücksichtigt werden, da sie der Strategie nachhaltige Entwicklung widersprechen (SPS; HVCH, Kleinbauern, Pro Natura, pusch, SGS, SL, Solar Agentur, SVS, VCS, WWF).

43/50 412/2004-00920/41/22/10/N081-0034