Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 50 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N081-0034
Der Aspekt der Gemeindefusionen muss bei der Berechnung der Bauzonendimensionierung berücksichtigt werden (NE, SH, TI, UR, VD; SAB, SSV; FSU, FSU Mittelland, IGS, SIA,
SLB).
Als Referenzwert für das Wachstum der Bevölkerung ist nicht das hohe, sondern das mittlere Szenario zu verwenden. Kantone, die ein Szenario über dem mittleren verwenden, müssen dieses begründen und ihre Siedlungsstrukturen verstärkt verdichten (SPS, glp;
HVCH, Kleinbauern, Pro Natura, pusch, SGS, SL,VCS, WFF).
Auf die Vorgabe, Arbeitszonen nur noch projektbezogen auszuscheiden, ist zu verzichten, da die Verfahren für eine Einzonung zu lange dauern (AI, BE, BL, BS, GL, GR, NE, NW, OW, SH, SO, TG, UR, VD, VS, ZG; Gemeindeverband; bauenschweiz, BPUK, Delémont, economiesuisse, FSU Mittelland, IGS, KPK, VLP-ASPAN).
Die Arbeitszonen sind in den TRB quantitativ zu behandeln. Es ist stossend, wenn die Arbeitszonen bei der Berechnung gänzlich ausser Acht gelassen werden. Art. 15 RPG unterscheidet nicht zwischen Wohn- und Arbeitsnutzung. Daher ist ein Weg zu finden, um auch für bestehende und neue Arbeitszonen quantitative Vorgaben zu machen (SPS, glp; HVCH, Kleinbauern, Pro Natura, pusch, SGS, SL, Solar Agentur, SVS, VCS, WWF).
44/50 412/2004-00920/41/22/10/N081-0034