Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/63: Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Finanzdienstleistungsgesetz, FIDLEG) und Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) · 74 Seiten

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Regulierungsfolgenabschätzung zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG und zum Finanzinstitutsgesetz FINIG

rücksichtigung ihrer persönlichen Anlageziele, Kenntnisse und finanziellen Verhältnisse vorgenommen wird und sie ausreichend über die Risiken eines konkreten Geschäfts informiert werden. Beispielsweise war vielen Kunden von kapitalgeschützten Produkten der Lehman Brothers Holding Inc. vor der Finanzkrise 2008 nicht bewusst, welche Risiken sie tatsächlich eingegangen sind. Nach Ausbruch der Finanzkrise mussten sie dann erfahren, dass der Kapitalschutz sie nicht vor einem Totalverlust durch Ausfall der Gegenpartei geschützt hatte. Verhaltensregeln können deshalb zur Offenlegung von Interessenkonflikten beitragen sowie zur Reduktion von Informationsasymmetrien.

Ausbildung: Für die erfolgreiche Beratungstätigkeit eines Finanzdienstleisters ist es von

Vorteil, wenn die Kundenberater über die entsprechenden fachlichen Qualifikationen verfügen.

Wettbewerbsbedingungen

Gemäss geltendem Recht sind nicht alle Finanzdienstleister der prudentiellen Aufsicht durch die FINMA unterstellt.6 Insbesondere können reine Anlageberater und unabhängige Vermögensverwalter – mit der Ausnahme von Vermögensverwaltern kollektiver Kapitalanlagen – grundsätzlich tätig werden, ohne vorgängig eine Bewilligung einzuholen oder die Behörden darüber zu informieren. Ihre Aktivitäten sind daher auch keiner kontinuierlichen Beaufsichtigung durch die FINMA unterstellt und an ihre Aus- und Weiterbildung bestehen bis anhin keine Anforderungen. Bei nicht beaufsichtigten Finanzdienstleistern kann gegenwärtig mangels gesetzlicher Grundlage die Einführung von Verhaltenspflichten weder initiiert noch kontrolliert werden. Dies führt auch zu unterschiedlichen Kosten für die Einhaltung der Pflichten und damit zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen unter den Finanzdienstleistern.

Marktzutritt

Eine mit den internationalen Entwicklungen im Bereich Kundenschutz äquivalente Regulierung in der Schweiz ist für Finanzdienstleister, die grenzüberschreitend Dienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung erbringen, von grosser Bedeutung. Für die Erbringung von Finanzdienstleistungen an Privatkunden (retail clients) wird es gemäss den neuen MiFID II-Vorschriftgen grundsätzlich beim Status Quo bleiben, also bei Regelungen auf nationaler Ebene. Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, ob sie die aktive Bearbeitung von Privatkunden durch Finanzinstitute aus Drittstaaten von einer Zweigniederlassung vor Ort abhängig machen wollen oder nicht. Verlangen sie aber eine Niederlassung, gelten hierfür künftig die harmonisierten MiFID II-Regeln. Es ist aber davon auszugehen, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten für die Gewährung des Marktzugangs künftig noch verstärkt verlangen, dass der entsprechende Drittstaat über einen äquivalenten Rechts- und Aufsichtsrahmen verfügt.

Die europäische Richtlinie MiFID II enthält für professionelle Kundinnen und Kunden ein explizites Äquivalenzerfordernis. Damit sollen die Regeln für die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen aus einem Drittstaat an professionelle Anleger in der EU harmonisiert werden. Falls die EU-Kommission die entsprechende Regulierung und Aufsicht eines Drittstaats als gleichwertig zu jener in der EU anerkennt, können Firmen aus diesen Staaten nach ihrer Registrierung bei der Wertpapieraufsicht ESMA EU-weit professionelle Kunden bedienen (EU-Pass), ohne eine Niederlassung in der EU zu haben.

6 Unter prudentielle Aufsicht wird eine Aufsicht verstanden, die insbesondere die Ziele des Gläubiger- und Versichertenschutzes, der Transparenz und Gleichbehandlung der Anlegenden, des Funktionsschutzes und des Schutzes des guten Rufs des Finanzplatzes zu erreichen versucht. Vgl. hierzu auch Expertenkommission Zimmerli (2005), III. Teilbericht, S. 8f. Quelle: http://www.efd.admin.ch/dokumentation/zahlen/00578/00891/index.html?lang=de.