Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 42 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht

juristischen Vorrang. Diese Arten von Transaktionen finden insbesondere im Rahmen von Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen (einschliesslich ausserbörslichen Transaktionen, die einen Kauf oder Verkauf von eigenen Beteiligungstiteln beinhalten), Zuschüssen oder verdeckten Ausschüttungen statt. Sie sind in der Position Kapitalreserve zu verbuchen.

Abschnitt D behandelt die Transaktionskosten im Zusammenhang mit den Eigenkapitalinstrumenten (Kapitalerhöhung, Verkauf eigener Beteiligungstitel, Kapitalherabsetzung auf ordentlichem Weg oder via Rückkäufe von eigenen Beteiligungstiteln). Im neuen Rechnungslegungsrecht ist die Aktivierung von Gründungs-, Organisations- und Kapitalerhöhungskosten nicht mehr vorgesehen. Im Statutarischen Einzelabschluss sind Eigenkapitaltransaktionskosten daher erfolgswirksam zu erfassen (sie können damit auch steuerlich geltend gemacht werden). Im Zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View und in der Konzernrechnung hingegen sind Eigenkapitaltransaktionskosten der Position Kapitalreserve zu belasten.

4.18 Mitarbeiterbeteiligungspläne (Kapitel XVII.)

Der Vorschlag richtet sich nach Swiss GAAP FER 31 Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen, die sich ihrerseits an den Vorgaben internationaler Standardsetzer (FASB und IASB) anlehnt.

Es wird zwischen den beiden folgenden Fällen unterschieden:

1) Die eigenen Beteiligungstitel werden effektiv übereignet (und dienen nicht einfach dazu, den Wert der Vergütung festzulegen). Das Rundschreiben bezeichnet dies als „echte Eigenkapitalinstrumente“. Bei der Zuteilung (Gewährungsdatum; grant date) der Eigenkapitalinstrumente (Aktien, Optionen) ist der Fair Value zu ermitteln. Dieser ist grundsätzlich über den Erdienungszeitraum (im Fall einer aufgeschobenen Übereignung) in der Position Personalaufwand zu erfassen. Die Gegenbuchung erfolgt in der Position Gesetzliche Gewinnreserve (Statutarischer Einzelabschluss) oder in der Position Kapitalreserve (Zusätzlicher Einzelabschluss True and Fair View und Konzernrechnung). Bei Verfall wird die Gesellschaft entweder neue Beteiligungspapiere ausgeben oder Beteiligungspapiere aus dem Eigenbestand abgeben (allenfalls erfolgt ein entsprechender Kauf für diesen Zweck). Erfolgt keine Neuemission, ist es möglich, dass es zu Differenzen zwischen dem Kaufpreis und dem Abgabepreis kommen kann. Diese sind im Statutarischen Einzelabschluss in der Position Gesetzliche Gewinnreserve und im Zusätzlichen Einzelabschluss True and Fair View sowie in der Konzernrechnung in der Position Kapitalreserve zu erfassen.

2) Die eigenen Beteiligungstitel dienen nur als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung einer Barvergütung („virtuelle Eigenkapitalinstrumente“). Die im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen vorgesehenen Beteiligungsinstrumente von anderen Gesellschaften des Konzerns, werden wie virtuelle Eigenkapitalinstrumente behandelt. Erfolgt keine sofortige Auszahlung, wird über den Erdienungszeitraum eine passive Rechnungsabgrenzung zulasten der Position Personalaufwand gebildet. Die Höhe der Rechnungsabgrenzung ist – im Gegensatz zu den echten Eigenkapitalinstrumenten – an jedem Bilanzstichtag neu zu ermitteln.

/ 39/42