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Vernehmlassung 2013/68: Änderung der Zivilschutzverordnung (ZSV) · 7 Seiten

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Zivilschutzverordnung

Anhang (Ziff. II) Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Verordnung vom 16. Dezember 20092 über die militärischen Informationssysteme

Ingress

gestützt auf Artikel 186 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20083 über die militärischen Informationssysteme (MIG),

Artikel 75 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 20024

und Artikel 27c Absatz 7 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20005 (BPG),

Art. 5 Abs. 1 und 2

1Der Führungsstab der Armee, die Kreiskommandanten und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen beschaffen die Daten für das PISA bei den Stellen und Personen nach Artikel 15 MIG.

2Verwaltungseinheiten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, militärische Kommandos sowie Dritte, die Daten nach Militärrecht, Wehrpflichtersatzabgaberecht, Militärversicherungsrecht, Militärstrafrecht, Zivildienstrecht oder Zivilschutzrecht bearbeiten, sind verpflichtet, diese Daten dem Führungsstab der Armee kostenlos zu melden.

Anhang 1

Titel

Daten des PISA

1 Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut werden oder für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden

Personalien

Gliederungstitel vor Ziff. 107

2 Daten der Zivildienst- und Schutzdienstpflichtigen

2.1 Daten der Zivildienstpflichtigen

…

2.2 Daten der Schutzdienstpflichtigen

107. Daten nach den Ziffern 1–5 und 7–10

108. Zivilschutzorganisation

109. Fachgebiet (Truppengattung)

110. Funktion (en) und entsprechende Funktionsstufe

111. Dienstgrad

112. Diensttage gesamt

113. pro Dienstanlass: Dienstperiode, Diensttage mit EO-Code (20, 21, 22, 23) und Zuordnung zum Gesetzesartikel sowie Bezeichnung der Dienstleistung.

2. Verordnung vom 6. Juni 20086 über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft

Art. 1 Abs. 1

1Diese Verordnung regelt die Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene sowie die Voraussetzungen zur Bewilligung solcher Einsätze auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene.

2 SR 510.911

3 SR 510.91

4 SR 520.1

5 SR 172.220.1

6 SR 520.14