Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/68: Änderung der Zivilschutzverordnung (ZSV) · 22 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Zivilschutz
Teilrevision der Zivilschutzverordnung _________________________________________________
Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
Januar 2014
Inhalt
A. Einleitung
B. Liste der Anhörungsadressaten
C. Ergebnisse der Anhörung
1. Zusammenfassung
2. Details zu den Stellungnahmen
A. Einleitung
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat die für den Bevölkerungsschutz / Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone, den Schweizerischen Zivilschutzverband sowie die Suva, Abteilung Militärversicherung, eingeladen, im Rahmen einer Anhörung zur Teilrevision der Zivilschutzverordnung (ZSV, SR 520.11) Stellung zu nehmen.
Nachdem die Eidgenössischen Räte die Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) am 27. September 2013 verabschiedet haben, ist das primäre Ziel der vorliegenden Teilrevision der Zivilschutzverordnung (ZSV), die ZSV entsprechend anzupassen. So soll die ZSV neu z.B. die Kriterien zur Verlängerung der Frist bzw. der zeitlichen Obergrenze bei Instandstellungsarbeiten (neuer Art. 27 Absatz 2bisBZG) oder die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens durch das BABS (neuer Art. 28 BZG) regeln.
Das Anhörungsverfahren dauerte vom 25. November 2013 bis am 24. Januar 2014. 28 Adressatinnen und Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen. Es sind insgesamt 28 Stellungnahmen eingegangen.
B. Liste der Anhörungsadressaten
(*Antwort erhalten)
Kantone
Die für den Bevölkerungsschutz / Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone
alle* (ausser SG)
Weitere interessierte Kreise
Schweizerischer Zivilschutzverband*
Suva*
Weitere (nicht zur Anhörung eingeladen)
cP, Centre Patronal*
1/22 Ident-Nr./Vers. 10012648339/01 Aktenzeichen: 241.1-07