Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/68: Änderung der Zivilschutzverordnung (ZSV) · 22 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,

Bevölkerungsschutz und Sport VBS

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS

Zivilschutz

Teilrevision der Zivilschutzverordnung _________________________________________________

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Januar 2014

Inhalt

A. Einleitung

B. Liste der Anhörungsadressaten

C. Ergebnisse der Anhörung

1. Zusammenfassung

2. Details zu den Stellungnahmen

A. Einleitung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat die für den Bevölkerungsschutz / Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone, den Schweizerischen Zivilschutzverband sowie die Suva, Abteilung Militärversicherung, eingeladen, im Rahmen einer Anhörung zur Teilrevision der Zivilschutzverordnung (ZSV, SR 520.11) Stellung zu nehmen.

Nachdem die Eidgenössischen Räte die Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG, SR 520.1) am 27. September 2013 verabschiedet haben, ist das primäre Ziel der vorliegenden Teilrevision der Zivilschutzverordnung (ZSV), die ZSV entsprechend anzupassen. So soll die ZSV neu z.B. die Kriterien zur Verlängerung der Frist bzw. der zeitlichen Obergrenze bei Instandstellungsarbeiten (neuer Art. 27 Absatz 2bisBZG) oder die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens durch das BABS (neuer Art. 28 BZG) regeln.

Das Anhörungsverfahren dauerte vom 25. November 2013 bis am 24. Januar 2014. 28 Adressatinnen und Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen. Es sind insgesamt 28 Stellungnahmen eingegangen.

B. Liste der Anhörungsadressaten

(*Antwort erhalten)

Kantone

Die für den Bevölkerungsschutz / Zivilschutz zuständigen Ämter der Kantone

alle* (ausser SG)

Weitere interessierte Kreise

Schweizerischer Zivilschutzverband*

Suva*

Weitere (nicht zur Anhörung eingeladen)

cP, Centre Patronal*

1/22 Ident-Nr./Vers. 10012648339/01 Aktenzeichen: 241.1-07