Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
Der Chef der Armee führt die Armee und ist oberster militärischer Berater des Chefs VBS. Unterstützt wird er dabei vom Armeestab, der die längerfristig ausgerichteten militärstrategischen Vorgaben für die gesamte Armee ausarbeitet. Der Armeestab ist insbesondere zuständig für die strategische und militärische Gesamtplanung, für die Weiterentwicklung der Armee, für die betriebswirtschaftliche Steuerung und für die Erstellung von Vorgaben für die Grundbereitschaft in der gesamten Armee. Zudem leitet und koordiniert er die bi- und multilaterale Sicherheits- und Streitkräftekooperation und erlässt dazu entsprechende Vorgaben.
5.1 Einsatz
Sämtliche Operationen und Einsätze der Armee werden im Auftrag des Chefs der Armee vom Chef Operationen und seinem Stab geplant und geführt. Der Chef Operationen definiert die Einsatzbereitschaft und steuert und überprüft diese mit einem Controlling. Weil die Kapazitäten der Armee beschränkt sind und Mittel integral geplant und eingesetzt werden müssen, ist eine zentrale Koordination auf operativer Stufe nötig. Wo die Armee zivile Behörden oder andere Partner im Sicherheitsverbund Schweiz unterstützt, konzentriert sich die operative Planungsarbeit auf das Feststellen der Auftragslage (in Zusammenarbeit mit den Territorialregionen und kantonalen Territorialverbindungsstäben), die Zuweisung geeigneter Kräfte und Systeme sowie die Regelung der Zusammenarbeitsverhältnisse.
Dem Chef Operationen sind die Luftwaffe, das Heer, die vier Territorialregionen, das Kompetenzzentrum SWISSINT, der Militärische Nachrichtendienst und die Militärpolizei unterstellt. Letztere wird auch in Zukunft aus Berufsmilitär und Miliz bestehen. Beim Berufsmilitär ist eine Schwergewichtsverlagerung weg von der mobilen hin zur territorialen Militärpolizei vorgesehen. Diese ist vielseitiger einsetzbar und kompatibler mit der zivilen Polizei. Die Berufskomponente der Militärpolizei wird künftig vermehrt zum Schutz armeeeigener Infrastruktur (z.B. Flugplätze, Logistikzentren) herangezogen werden. Zur besseren Unterstützung der zivilen Behörden wird die Zahl der Militärpolizeibataillone (Milizorganisation) von zwei auf vier verdoppelt.
Bei planbaren und räumlich eindeutig zugeordneten Ereignissen und bei permanent zu leistenden kleineren Einsätzen kann der Chef der Armee bzw. der Chef Operationen die Führung des Einsatzes auch an untergeordnete Stufen, namentlich an eine Territorialregion oder an die Luftwaffe delegieren. In der normalen und besonderen Lage werden die erforderlichen Formationen für die Katastrophenhilfe-, Sicherungs- und Unterstützungseinsätze grundsätzlich von den Territorialregionen geführt. Die Kommandanten der Territorialregionen wirken insbesondere als Bindeglied zu den Kantonen. Ihre Stellvertreter bekleiden den Grad eines Brigadiers. Dadurch besteht für Milizoffiziere nach wie vor die Möglichkeit, eine Laufbahn bis hin zum Höheren Stabsoffizier einzuschlagen.
Zur Unterstützung der zivilen Behörden werden die Territorialregionen in Zukunft über zusätzliche organisch unterstellte Verbände verfügen. Neu werden jeder Territorialregion vier Infanteriebataillone unterstellt. Mit diesen Kräften können Beiträge
14 Die in der Abbildung verwendeten Bezeichnungen sind noch nicht definitiv.