Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
wird landesweit zentral geplant und gesteuert. Die Milizverbände sind dem Kommando der Logistikbrigade unterstellt. Das Betriebspersonal der Logistik und der Sanität ist in je einem Supportbataillon zusammengefasst. Die Sanität unterstützt die Truppe direkt und als Partner im Koordinierten Sanitätsdienst (KSD). Die vier Spitalbataillone sind in der Lage, je 200 Patientenbetten zu betreuen und können entweder für die Spitäler des KSD oder zum Betrieb eines Militärspitals eingesetzt werden. Damit wird das Erfordernis des KSD erfüllt, dass die Armee fähig sein muss, 800 Spitalbetten zu betreuen. Das Sanitätslogistikbataillon betreibt zusammen mit Berufspersonal die Armeeapotheke und stellt die Versorgung mit Sanitätsgütern sicher.
Die Führungsunterstützungsbasis der Armee muss in allen Lagen und dauernd zur Führungsfähigkeit der Regierung (Bund, Kantone) und der Armee sowie zur permanenten Luftraumüberwachung beitragen. Ohne permanente Beiträge der Führungsunterstützung könnte der Sicherheitsverbund Schweiz seine Aufgaben in Krisen nicht wahrnehmen. Der Bedarf an Führungsunterstützung – insbesondere an Informatik- und Telekommunikationsleistungen – nimmt stetig zu und kann nur im Verbund einer starken Organisation von militärischem und zivilem Berufspersonal, mit Milizformationen und Partnern sichergestellt werden. Die Milizformationen – ein Führungsunterstützungsbataillon, drei Hauptquartierbataillone, fünf Richtstrahlbataillone, eine elektronische Abteilung, zwei EKF-Abteilungen und eine Führungsunterstützungs-Durchdienerkompanie – sind in der Führungsunterstützungsbrigade zusammengefasst.
6 Ausbildung
Das Ausbildungsmodell wird stärker auf die Milizkader fokussiert. Sie tragen die Hauptverantwortung für die Ausbildung und den Einsatz der Truppe. Alle Kader sollen so früh wie möglich praktische Führungserfahrung sammeln. Synergien zwischen militärischer und ziviler Laufbahn sollen noch besser genutzt werden. Dadurch soll die Akzeptanz für eine militärische Kaderausbildung bei der Wirtschaft erhöht werden.
6.1 Grundausbildung
Pro Jahr werden zwei Rekrutenschulen (statt bisher drei) mit Beginn im Winter und im Sommer durchgeführt. Sie dauern grundsätzlich 18 Wochen (statt bisher 21 Wochen). Durch den Wechsel von einem Drei- auf ein Zwei-Start-Modell soll die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur über das Jahr optimiert werden, indem es keine kapazitätstreibende zeitliche Überlappung von Rekrutenschulen mehr geben wird. Zudem weist dieses Modell der Miliz in der Grundausbildung wieder mehr Verantwortung zu. Nach der allgemeinen Grundausbildung und der Fachgrundausbildung findet im Rahmen der Verbandsausbildung eine mindestens dreiwöchige Verlegung statt. Dort lernen die Kader aller Stufen die Organisation und Durchführung eines Wiederholungskurses kennen.
Jeder Armeeangehörige wird künftig wieder eine ganze Rekrutenschule absolvieren. Für die Kaderselektion ergibt sich so eine wesentlich grössere Zeitspanne.