Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

zum Schutz von Objekten, Transversalen, Kommunikationsknoten und Grenzabschnitten geleistet werden. Für die Katastrophenhilfe wird jeder der vier Territorialregionen je ein Rettungs- und ein Geniebataillon unterstellt. Zudem wird jeder Territorialregion im Rahmen eines Einsatzes ein Militärpolizeibataillon zugewiesen. Die Unterstellung zusätzlicher Einsatzmittel stärkt die Territorialregionen und reflektiert die Ausrichtung des Leistungsprofils auf die Unterstützung der zivilen Behörden.

In der Verteidigung und gegebenenfalls bereits in anderen ausserordentlichen Lagen führt der Kommandant Heer mit den ihm organisch unterstellten und allenfalls zusätzlich zugewiesenen Verbänden Einsätze nach Vorgaben des Chefs Operationen. In der normalen Lage ist er insbesondere zuständig für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz Boden. Er trägt die Verantwortung für das Erstellen der Grund- und Einsatzbereitschaft in seinem Bereich und plant und führt nach Vorgaben des Chefs Ausbildung die Fortbildungsdienste der Truppe aller ihm unterstellten Verbände.

Die Verteidigungskompetenz Boden wird primär mit zwei mechanisierten Brigaden erhalten. Diese werden schwergewichtig aus den heutigen Panzerbrigaden gebildet. Für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Verteidigungskompetenz stehen insgesamt drei Stabsbataillone, vier Aufklärungsbataillone, zwei Panzerbataillone, vier mechanisierte Bataillone, vier Artillerieabteilungen, zwei Panzersappeurbataillone und ein Pontonierbataillon zur Verfügung. Die insgesamt vier mechanisierten Bataillone und zwei Panzerbataillone werden durch Umwandlung der heutigen sechs Panzerbataillone alimentiert. In ihnen sind die werterhaltenen Panzer 87 Leopard und die Schützenpanzer 2000 eingeteilt; in den Artillerieabteilungen die kampfwertgesteigerten und werterhaltenen Panzerhaubitzen M-109. Ebenfalls dem Kommandanten Heer unterstellt ist das Kommando Spezialkräfte mit den Grenadierformationen und dem Armeeaufklärungsdetachement. Mit den Formationen des Kommandos Spezialkräfte soll vor allem die Kompetenz erhalten und weiterentwickelt werden, auch ausserhalb des durch eigene Kräfte kontrollierten Gebietes Aktionen durchzuführen.

Die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen unterstehen dem Kommandanten der Luftwaffe, der in seinem Bereich – analog dem Kommandanten Heer – die Verantwortung für das Erstellen der Grund- und Einsatzbereitschaft trägt und ebenfalls für die Planung und Durchführung der Fortbildungsdienste der Truppe aller unterstellten Verbände zuständig ist. Im Luftraum bleibt die Führungsstruktur über alle Lagen gleich. Verantwortlich für die Planung, Führung und Steuerung aller unterstellten Verbände ist der Chef Einsatz Luftwaffe, dem die Flugplatzkommandos mit den Flieger- und Lufttransportgeschwadern mit den dazu gehörigen Support- und Logistikabteilungen unterstellt sind. Einsätze der Luftwaffe zur Wahrung der Lufthoheit werden gemäss Luftfahrtgesetz und der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit als eigenständige Aktionen vom Chef Einsatz Luftwaffe direkt geführt, ebenso wie der Lufttransportdienst des Bundes, Lufttransporte und weitere durch Verordnungen oder im Rahmen von Dienstleistungsverträgen direkt der Luftwaffe delegierte Aufgaben.

Aus Effizienzgründen sind die Ausbildungsverbände der Fliegertruppen dem Kommando der Luftwaffe (und nicht dem Chef Ausbildung) unterstellt und in der Luftwaffenausbildungs- und Trainingsbrigade zusammengefasst. Ebenfalls dem Kom-