Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
Hochschulen konnte eine Übereinkunft für eine Überlappung von 3 Wochen getroffen werden. Dies alleine reicht jedoch noch nicht aus, um diese Überschneidung ganz zu beseitigen. In Gesprächen zwischen der Armee und den Vertretern der Bildungslandschaft wird weiterhin eine Lösung gesucht.
6.4 Unterbrüche von Grundausbildungsdiensten und nahtlose Kaderlaufbahn
Aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen Feiertagen, kann bei der Dienstleistungsplanung nicht sichergestellt werden, dass längere Grundausbildungsdienste unterbruchsfrei durchgeführt werden. Auch die einzelnen Ausbildungsdienste zur Erlangung eines höheren Grades gehen in der Regel nicht nahtlos ineinander über. Wird die Kaderlaufbahn am Stück geleistet, gibt es zwischen einzelnen Dienstleistungen Unterbrüche von maximal fünf Wochen Dauer (z. B. zwischen dem praktischen Dienst als Unteroffizier und einer weiterführenden Ausbildung wie der Fourier-, Feldweibel- oder Offiziersschule). Während dieser Zeit finden die betroffenen Armeeangehörigen in der Regel keine Arbeitsstelle; wegen des bevorstehenden Militärdienstes gelten sie als nicht vermittelbar. Um den nicht selbst verursachten Verdienstausfall zu kompensieren, sollen sie während der Unterbrüche Anspruch auf Sold und Erwerbsersatzzahlungen haben. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind jene Armeeangehörigen, die während des Unterbruchs einer bezahlten Arbeit nachgehen. Die Gewährleistung der finanziellen Entschädigung hat Kosten in der Höhe von rund 10,5 Mio. Fr. für die EO und circa 700'000 Fr. für die Soldzahlungen zur Folge. Gegenüber der heutigen, auf der Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) basierenden Praxis bedeutet dies eine Abnahme von rund 4 Mio. Fr. für die EO und 200'000 Fr. für den Sold. Dass die Fortführung der heutigen Praxis in Zukunft weniger Kosten verursacht, liegt vor allem daran, dass aufgrund des Wechsels vom 3- auf das 2-Start-RS-Modell über Weihnachten/Neujahr keine Rekrutenschulen mehr stattfinden. Dadurch können wesentliche Beträge eingespart werden.
6.5 Wiederholungskurse
Wie im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 und im Armeebericht 2010 erläutert, besteht ein wesentliches Ziel der Weiterentwicklung der Armee darin, das Milizsystem an die Gegebenheiten und Erfordernisse des sicherheitspolitischen, sozialen und ökonomischen Umfeldes anzupassen. Dadurch soll dessen Akzeptanz in der Bevölkerung auch in Zukunft gewahrt bleiben. Grundvoraussetzungen für eine funktionierende und zukunftsträchtige Milizarmee sind eine hohe Akzeptanz der Armee aufseiten der Gesellschaft und der Wirtschaft einerseits und die Bereitschaft zur Übernahme einer Kaderfunktion durch geeignete Armeeangehörige anderseits. Will die Armee ein wirksames und von der Öffentlichkeit getragenes Instrument bleiben, so muss sie dem Wandel der sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten Rechnung tragen. Dazu gehören auch Anpassungen im Bereich der Dauer der Wiederholungskurse. Diese muss mit dem Gegebenheiten der Wirtschaft und mit der Bildungslandschaft, dann aber auch mit weiteren zivilen Erfordernissen und nicht zuletzt auch mit den militärischen Bedürfnissen in Einklang gebracht werden.