Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten
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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA
Grundsätzlich soll jeder Soldat in Zukunft sechs Wiederholungskurse zu je 13 Tagen leisten. Bei Bedarf, insbesondere für planbare Einsätze, werden – unter Anrechnung der Diensttage – auch dreiwöchige Wiederholungskurse angeordnet werden können. Zur optimalen Vorbereitung der Dienstleistung und zur Verstärkung der Führungskompetenz werden vor den Wiederholungskursen einwöchige Kadervorkurse durchgeführt. Ebenfalls mit dem Ziel, die Kaderausbildung zu verbessern, werden alle zwei bis drei Jahre – unabhängig von den Wiederholungskursen – für Kaderangehörige einwöchige Weiterbildungskurse durchgeführt.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass durch die Verkürzung der Dauer der jährlich zu leistenden Wiederholungskurse von heute drei auf künftig zwei Wochen das Milizsystem in einem wichtigen Bereich an die heutige Zeit angepasst und dadurch gestärkt werden kann. Für eine Verkürzung der jährlichen Wiederholungskurse sprechen in erster Linie eine bessere Vereinbarkeit der Militärdienstleistung mit der zivilen Tätigkeit der Armeeangehörigen und ein Entgegenkommen an die Bedürfnisse der Arbeitgeber. Vertretbar ist sie dank einer erhöhten Effizienz im Bereich der militärischen Ausbildung und der Ausnutzung der vorhandenen hochmodernen Ausbildungsinfrastruktur. Eine Verkürzung der WK-Dauer unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Ein-Jahres-WK-Rhythmus erlaubt es, die Ansprüche der Wirtschaft (möglichst kurze Abwesenheit der Arbeitnehmer und sicherer Wirtschaftsstandort) und die militärischen Bedürfnisse (Halten des Ausbildungsstandes auf einem der aktuellen Bedrohung angepassten Niveau) besser aufeinander abzustimmen.
Aufgrund der Anforderungen des Arbeitsmarktes bilden sich heute auch Absolventen einer Berufslehre stetig weiter, und zwar insbesondere zwischen dem zwanzigsten und dem dreissigsten Lebensjahr. Wegen der hohen Qualität der Berufsausbildung nimmt diese verglichen mit dem Ausland in der Schweiz viel Zeit in Anspruch. Für Hochschul- und Fachhochschulstudierende bedeutet das Bologna-System mit seinen zwingend zu erbringenden Leistungsnachweisen eine im Vergleich zu früher wesentlich höhere Belastung während des Semesters. Für viele Armeeangehörige, die ein Studium oder eine Weiterausbildung absolvieren, stellen jährliche Abwesenheiten von drei Wochen (für Kader gar vier) erfahrungsgemäss ein beachtliches Problem dar. Dies zeigt sich in der hohen Dienstverschiebungsquote von rund 25 %. Eine Verkürzung der Dienstleistung um eine Woche bedeutet diesbezüglich eine wesentliche Entlastung und sollte auch zu einer Senkung der Dienstverschiebungsquote führen. Ausbildung, Beruf, Familie, Ferien und Militärdienst können durch eine kürzere WK-Dauer besser in Einklang gebracht werden. Dadurch lässt sich die gesellschaftliche Akzeptanz der Armee und des Milizsystems grundsätzlich erhöhen.
In der Wirtschaft hat die Bereitschaft abgenommen, der Armee Mitarbeitende während drei bis vier Wochen zur Verfügung zu stellen. Vor allem für militärische Kader wird die Kürzung des jährlichen Wiederholungskurses inklusive Kadervorkurs um eine Woche (von einem Monat auf drei Wochen) und die damit einhergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz eine spürbare Entlastung bringen. Vierwöchige Abwesenheiten namentlich von leitenden Mitarbeitern sind für die meisten Arbeitgeber, vor allem aber für kleinere und mittlere Unternehmen, je länger je weniger akzeptabel. Entsprechend steigt der Druck auf die Arbeitnehmer, den Militärdienst zu verschieben, und sinkt die Bereitschaft vor allem auch von leitenden Mitarbeitern, eine Kaderfunktion in der Armee zu übernehmen. Ein Entgegenkom-