Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 64 Seiten

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Erläuternder Bericht Rechtsgrundlagen WEA

Jede Formation hat einen Sollbestand, d.h. den Bestand der nötig ist, um in einem Einsatz die geforderte Leistung zu erbringen. Der Sollbestand für die ganze Armee

100’000 E z G Effektivbestand, d.h. der Bestand der insgesamt in einer Formation eingeteilten Angehörigen der Armee, der um einen Faktor von rund 1,4 über dem Sollbestand liegt, weil erfahrungsgemäss nicht alle Eingeteilten einrücken können. Der Effektivbestand muss höher angesetzt werden, da die Formationen nur mit dem Sollbestand gemäss Doktrin trainieren oder eingesetzt werden können. Der tatsächliche Einsatzbestand hat daher möglichst nahe beim Sollbestand zu liegen.

Damit der angestrebte Bestand erreicht werden kann, bleiben die Mannschafts- und Unteroffiziersgrade während knapp neun Jahren in der Armee eingeteilt. Eine Senkung des Effektivbestandes auf einen Faktor kleiner als 1,4 durch Verkürzung der Einteilungsdauer um ein Jahr wäre zwar grundsätzlich denkbar; allerdings würden sich dadurch nur marginale Kosteneinsparungen im Bereich der persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen erzielen lassen. Diese Einsparungen wiegen die höhere Flexibilität nicht auf, die eine längere Einteilungszeit bei der Gestaltung der persönlichen Militärdienstpflicht bietet. Die hauptsächlichen Kosten für die Ausrüstung der Armee sind vom Sollbestand abhängig, da dieser ausschlaggebend ist, wie viele Verbände mit Korpsmaterial alimentiert werden müssen.

Die Ausbildungsdienstpflicht wird von heute 260 auf 225 Diensttage reduziert, um die Anzahl der Diensttage pro Jahr für die ganze Armee auf rund 5 Mio. zu senken. Bei einer Rekrutenschule von 18 Wochen ergeben sich – abzüglich der Rekrutierung

– damit noch genügend Diensttage für das Leisten von sechs Wiederholungskursen. Für das Funktionieren der Armee ist es wesentlich, dass bei der Höchstgrenze der Militärdienstpflicht eine gewisse Anzahl von Restdiensttagen zusätzlich zu den für die Rekrutierung, Grundausbildung und Wiederholungskurse benötigten Tagen übrig bleibt. Diese ist nötig, damit Armeeangehörige im Einsatzfall in dreiwöchige Wiederholungskurse, aber auch in Spezialistenausbildungen und in Kadervorkurse aufgeboten werden können. Eine weitere Verringerung der Diensttage würde die Handlungsfreiheit bei der Organisation solcher Dienstleistungen erheblich beschränken.

Die Armee soll noch über 109 Truppenkörper (Bataillone, Abteilungen) verfügen. Die Reserve wird abgeschafft; damit werden auch die beiden Reservebrigaden aufgelöst. Insgesamt sollen 16 aktive und 52 Truppenkörper der Reserve aufgelöst werden.

Bestände ES 08/11 WEA Differenz

Sollbestand 182 693 100 000 - 82 693

maximaler Sollbestand pro keine Vorgabe ca. 800 --- Truppenkörper (Bataillon /

Abteilung)

maximaler Sollbestand pro keine Vorgabe ca. 150 --- Einheit