Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 60 Seiten
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Die Erfahrungen sind positiv. So konnten die Asylgesuchszahlen von Personen aus den wichtigsten visumsbefreiten europäischen Herkunftsländern Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien mithilfe dieses raschen Verfahrens deutlich gesenkt werden. Wurden im August 2012, also unmittelbar vor Einführung des 48- Stunden-Verfahrens, noch 765 Asylgesuche aus den genannten Ländern eingereicht, bewirkte die neue Verfahrensform einen markanten Rückgang von 327 im September auf 57 Gesuche im Dezember 2012.
Seit dem 25. März 2013 wird das 48 Stunden-Verfahren auch auf geeignete Asylgesuche aus dem Kosovo und aus Georgien angewandt.
Praxisänderung bei Mehrfachgesuchen Dublin
In vielen Fällen haben Asylsuchende kurz nach ihrer Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat erneut in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht. So wurden im vierten Quartal 2011 über 500 Mehrfachgesuche registriert. In diesen Gesuchen wurden in der Regel keine neuen Vorbringen geltend gemacht. Mit der Einreichung eines Mehrfachgesuches kann der Aufenthalt der Betroffenen in der Schweiz während der Dauer eines neuen Dublin-Verfahrens verlängert werden.
Seit dem 20. April 2012 können Personen innerhalb von sechs Monaten nach einer erfolgten Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat in der Schweiz kein neues Asylgesuch mehr einreichen. Werden diese Personen in den Kantonen aufgegriffen, kann erneut ein Ersuchen um Übernahme durch den zuständigen Dublin-Staat gestellt werden, sofern die zuständigen kantonalen Behörden das BFM darum ersuchen. Die Anzahl der Dublin-Mehrfachgesuche konnte nach dieser Praxisänderung deutlich auf unter 50 Gesuche pro Monat gesenkt werden.
Neue Behandlungsstrategie seit dem 1. Juli 2012
Eine weitere organisatorische Massnahme stellt die neue Behandlungsstrategie des BFM dar. Sie wurde am 1. Juli 2012 eingeführt. Die anhaltend hohen Gesuchseingänge konnten mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht bewältigt werden und führten zu Engpässen im Unterbringungsbereich.
Die neue Behandlungsstrategie dient in erster Linie einer optimalen Nutzung der vorhandenen Kapazitäten im BFM bei der Behandlung der Asylgesuche. Ihr liegt eine neue Prioritätenordnung zu Grunde. Die neue Behandlungsstrategie wird in der Praxis erfolgreich angewandt. Die Verfahrensdauer bei Personen ohne voraussichtliches Bleiberecht wurde gesenkt, die Erledigungen insgesamt gesteigert und die Unterbringungsstrukturen entlastet. Insgesamt vermögen die positiven Auswirkungen dieser Massnahme zu überzeugen, weshalb die Behandlungsstrategie 2012 auch im Jahr 2013 zur Anwendung gelangt.
2 Grundzüge der Neustrukturierung des Asylbereiches
2.1 Übergeordnete Ziele
Mit der Neustrukturierung des Asylbereiches sollen folgende Ziele erreicht werden:
− Asylverfahren sollen rasch und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden;
− Schutzbedürftigen Personen soll weiterhin der notwendige Schutz gewährt und
sie sollen so rasch als möglich in der Schweiz integriert werden;