Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/87: 13.435 Pa.Iv. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» · 19 Seiten
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Die Bürgerlich-Demokratische Partei Schweiz (BDP) lehnt den vorliegenden Gegenentwurf entschieden ab, da er kein wirklicher Gegenentwurf zur Volksinitiative sei. Das Ziel der Initiative sei es, „den Mehrwertsteuersatz herunterzusetzen und das Gastgewerbe wettbewerbsfähiger zu machen“. Die BDP wolle „keine Privilegien und Subventionen für das Gastgewerbe, sondern die Aufhebung der bestehenden Ungerechtigkeiten“. Für alle Anbieter sollen gleiche Bedingungen gelten, und es soll nicht eine Branche und deren Kunden benachteiligt werden. Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf warme Nahrungsmittel helfe dem Gastgewerbe nicht, sondern schaffe nur mehr Bürokratie und bestrafe vor allem die Konsumentinnen und Konsumenten. Zwischen den beiden Branchen werde so zwar die Wettbewerbsverzerrung reduziert, dafür werde die Rechtsgleichheit innerhalb der Take-away-Branche verletzt. Hingegen würde die Einführung eines Sondersatzes für das Gastgewerbe „die bestehende Diskriminierung zumindest minimieren“ (vgl. dazu Ziffer 4.3.1).
Die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP) lehnt den Gegenentwurf in der vorliegenden Form dezidiert ab. Es handle sich nicht um einen wirklichen Gegenentwurf zur Initiative von Gastrosuisse, da er Absicht und Ziel der Initiative entgegenlaufe. Diese fordere „eine Herabsetzung des MWST-Satzes, um das Gastgewerbe wettbewerbsfähiger zu machen“. Mit der vorliegenden Erhöhung der Mehrwertsteuer auf warmen Take-away-
Leistungen sei weder der Gastronomie noch der Take-away-Branche geholfen. Es würden bloss die Konsumentinnen und Konsumenten bestraft. Vor allem die Kundschaft von Takeaway-Betrieben, die auf niedrige Preise angewiesen sei, wie die Familie, die eine Pizza über die Gasse bestelle, oder Schüler, die schnell eine warme Mahlzeit am Mittag einnehmen wollen, würde zur Kasse gebeten.
Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) kann keine Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes erkennen und sieht deshalb keine Notwendigkeit für einen indirekten Gegenentwurf. Zudem erachtet sie das Kriterium der warmen beziehungsweise kalten Speisen als nicht zielführend für eine steuerliche Unterscheidung.
Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) lehnt den Gegenentwurf der WAK-N mit Verweis auf die im Vernehmlassungsbericht aufgeführten Argumente der Kommissionsminderheit ab. Sie spricht sich ganz grundsätzlich gegen die Volksinitiative und den indirekten Gegenentwurf der WAK-N aus, weil nicht noch mehr Ausnahmen, Abgrenzungsprobleme und noch kompliziertere Mechanismen in der Praxis vorgesehen werden sollen. Einzig das vom Parlament abgelehnte Modell Einheitssatz würde alle heute bestehenden Probleme, insbesondere das Problem „der gefühlten Diskriminierung der Gastrobranche“ lösen.
Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) lehnt den indirekten Gegenentwurf der WAK-N in der vorliegenden Form ab. Die geltende Trennlinie zwischen Gastronomie und Take-away vermöge zwar nicht vollends zu befriedigen, mit dem vorgeschlagenen Entwurf würde das Mehrwertsteuerrecht aber „mit einem neuen und äusserst fragwürdigen Kriterium zur Bestimmung des Steuersatzes bei Nahrungsmitteln zusätzlich verkompliziert“ und gleichzeitig „dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichbehandlung widersprochen“. Die steuerliche Ungleichbehandlung von gastgewerblichen Leistungen und Take-away-Leistungen sei „nicht per se unbegründet“. Der Kauf einer schnellen Verpflegung auf der Strasse entspreche viel eher einem Lebensmitteleinkauf und somit einem steuerlich entlasteten Grundbedürfnis als einem Restaurantbesuch.
Die Schweizerische Volkspartei (SVP) lehnt den Gegenentwurf wegen der angestrebten Steuererhöhung auf Take-away-Leistungen ab. Obwohl sie im Grundsatz anerkenne, dass die ungleiche steuerliche Behandlung von gastgewerblichen Leistungen und Take-away-Leistungen in den Augen der Gastgewerbebetriebe unfair erscheinen möge, sei eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes als Lösung für dieses Problem nicht zielführend. Die aus heutiger Sicht unbefriedigende Situation für die normalbesteuerten Gastgewerbebetriebe