Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/87: 13.435 Pa.Iv. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» · 19 Seiten

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lasse sich nicht dadurch verbessern, indem man die Marktbedingungen für die Take-away-Betriebe verschlechtere.

4.2.3 Verbände und übrige Betroffene

Die folgenden 25 Verbände und übrige Betroffenen lehnen den indirekten Gegenentwurf der WAK-N ab: Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), die Fédération des Entreprises Romandes, das Centre Patronal, der

Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travailsuisse, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Associazione Consumatrici e Consumatori della Svizzera italiana, die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS), der Schweizerische Verband der Lebensmittel-Detaillisten (VELEDES), die Swiss Retail Federation, der Schweizerische Bäcker-

Confiseurmeister-Verband (SBC), die Swiss Catering Association (SCA), der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF), der Wirteverband Basel-Stadt, Gastrozürich, das Mehrwertsteuer-Konsultativgremium, die Treuhand-Kammer, McDonald’s Schweiz, die Tibits AG, die Selecta AG, die Fenaco-Gruppe, und die Bell AG.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS), der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC), die Swiss Catering Association (SCA), und die Bell AG finden die heutige steuerliche Ungleichbehandlung von gastgewerblichen Leistungen und Take-away-Leistungen gerechtfertigt beziehungsweise sehen darin keine Wettbewerbsverzerrung, da es sich um unterschiedliche Leistungen handle. Der für Dienstleistungen vorgesehene Normalsatz rechtfertige sich ausschliesslich dann, wenn zur Abgabe von Lebensmitteln zusätzliche Dienstleistungen hinzukämen. Dies sei bei Take-away-Leistungen nicht der Fall.

Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), Economiesuisse, die Fédération des Entreprises Romandes, das Centre Patronal, Travailsuisse, die Treuhand-Kammer, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Associazione Consumatrici e Consumatori della Svizzera italiana, der Wirteverband Basel-Stadt und die Fenaco-Gruppe sehen Wettbewerbsverzerrungen zwischen gastgewerblichen Leistungen und Take-away-Leistungen. Sie sind aber der Ansicht, dass sich dieses Problem mit dem indirekten Gegenentwurf der WAK-N nicht lösen lasse.

Für Economiesuisse, Hotelleriesuisse, das Centre Patronal und die Treuhand-Kammer lässt sich das den Wettbewerbsverzerrungen zwischen Gastgewerbe und Take-away zugrundeliegende Problem nur mit einem Einheitssatz lösen.

Im Wesentlichen wurden die folgenden Argumente gegen den indirekten Gegenentwurf der WAK-N genannt:

 Die neue zusätzliche steuerliche Unterscheidung von warmen und kalten Take-away-

Leistungen löse keines der bestehenden Abgrenzungsprobleme, schaffe hingegen neue Abgrenzungsfragen und Rechtsunsicherheit. Zudem sei mehr als fraglich, ob eine unterschiedliche steuerliche Behandlung nur aufgrund der Temperatur eines Nahrungsmittels nicht eine Verletzung des verfassungsmässigen Gleichbehandlungsgebots darstelle.

 Durch die höhere Besteuerung warmer Take-away-Leistungen würden die Unternehmen

dieser Branche und somit ihre Kundschaft zusätzlich finanziell belastet. Die Branche leide aber bereits heute unter dem starken Franken. Eine zusätzliche Verteuerung würde auf die Löhne drücken, Investitionen hemmen und zu höheren Preisen für die Konsumierenden führen.