Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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Planungssicherheit, andererseits kann aber so die Erreichung der energie- und
klimapolitischen Ziele durch die Energieabgabe allein nicht garantiert werden. Mit
Fördermassnahmen wird flexibel und kurzfristig auf Abweichungen vom Zielpfad reagiert.
Anhand von Zwischenzielen soll für jedes Förderinstrument dreijährlich festgestellt werden, ob eine Förderung in der jeweiligen Höhe noch gerechtfertigt ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird das Fördervolumen des entsprechenden Instruments reduziert, bis auf das Instrument vollständig verzichtet werden kann.
8.2.1 Kriterien für die Erhöhung der Energieabgabe
Bei der Festlegung der Höhe der Energieabgabe wird eine Orientierung an den Energieperspektiven 2050 des BFE vorgeschlagen. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Energieperspektiven werden in Form einer umfassenden Energieabgabe modelliert. Um auch hier eine grösstmögliche Planungssicherheit gewährleisten zu können, wird die Energieabgabe auf einem tiefen Niveau eingeführt und danach während 10 Jahren jährlich um einen im Voraus festgelegten absoluten Betrag erhöht. Da bei Abweichungen vom Zielpfad ab 2021 kurzfristig und flexibel mit Förderinstrumenten reagiert werden kann, kann die Energieabgabe auf einem tieferen Niveau festgelegt werden, respektive im Vergleich zu einem Umfeld ohne Förderinstrumente langsamer erhöht werden.
Nach diesen ersten 10 Jahren wird anhand einer umfassenden Evaluation analysiert, ob weiterhin eine Notwendigkeit für Fördermassnahmen besteht. Falls dies der Fall ist, wird der Entwicklungspfad für weitere 5 Jahre festgelegt. Falls nicht, werden die Fördermassnahmen gestoppt.
8.2.2 Kriterien für die Absenkung der Förderung
In Übergangsvariante A sollen die Förderinstrumente über eine Periode von 10 bis 15 Jahren die Zielerreichung sicherstellen. Bei der Steuerung der Förderung sind zwei Entscheide zu treffen. Erstens ist das Fördervolumen je Instrument zu bestimmen und zweitens ist zu entscheiden, wie die Fördermittel eingesetzt werden sollen.
Die Steuerung des Fördervolumens je Instrument soll sich am Grad der Zielerreichung von indikativen Zwischenzielen orientieren. Ist absehbar, dass die Zwischenziele in einem Bereich erreicht werden können, ist das Fördervolumen entsprechend zu reduzieren. Die indikativen Zwischenziele müssen dabei sorgfältig festgelegt und deren Höhe periodisch überprüft und allenfalls angepasst werden. Bei der Bestimmung der Zwischenziele sind auch Effizienzüberlegungen zu berücksichtigen. Grundsätzlich soll es keine Förderung für bereits rentable Massnahmen geben und die Förderung ist auf diejenigen Bereiche zu konzentrieren, bei denen die Massnahmen mit der grössten Kostenwirksamkeit vorhanden sind.
Grundsätzlich sollte vermieden werden, Massnahmen in einem Bereich zu fördern, wenn es möglich ist, den gleichen Beitrag zur Erreichung der übergeordneten Ziele in einem anderen Bereich günstiger zu erreichen. Ausnahmen hierzu sind möglich, müssen aber durch entsprechende Marktunvollkommenheiten hinreichend begründet werden können. Die bereichs-