Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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8.1 Die Bedingungen: Zielerreichung der Energie- und Klimapolitik und Investitionssicherheit
8.1.1 Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele
Mit der Energiestrategie 2050 plant der Bundesrat, im Energiegesetz verbindliche, übergeordnete und langfristige energiepolitische Ziele festzulegen. Diese werden eng mit der langfristigen Zielsetzung der Klimapolitik, einen angemessenen Beitrag zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf maximal 2 Grad Celsius bis Ende Jahrhundert zu leisten, koordiniert (s. Kap. 2 und Kapitel 3.2).
8.1.2 Gewährleistung der Investitionssicherheit
Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist eine langfristige Gewährleistung der Investitionssicherheit eine zentrale Voraussetzung. Private Haushalte, Unternehmen und der Staat treffen laufend Investitionsentscheidungen, die den vorhandenen Kapitalstock über die Zeit vergrössern und dadurch wirtschaftliches Wachstum und den Erhalt bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen ermöglichen. Um sicherzustellen, dass das vorhandene Kapital in die bestmöglichen Projekte investiert wird, müssen die vorherrschenden Rahmenbedingungen über einen möglichst langen Zeitraum stabil und planbar sein. Deshalb ist bei der Einführung einer Energieabgabe ebenfalls auf das Kriterium der Investitionssicherheit, respektive einer angemessenen Planbarkeit von Anpassungen der Energieabgabe, zu achten.
8.1.3 Weitere Kriterien
Weitere wichtige Kriterien sind die statische und dynamische Effizienz. Unter der Bedingung, dass die energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden, soll die vorgeschlagene Lösung zu kleinstmöglichen volkswirtschaftlichen Kosten führen (statische Effizienz). Auch soll die vorgeschlagene Energieabgabe Anreize zu technologischem Fortschritt durch die Erforschung und Entwicklung neuer Technologien und zu Kostensenkungen durch Lerneffekte bieten (dynamische Effizienz). Andererseits muss eine mögliche Lösung praktikabel und im Einklang mit den auf Bundesebene bestehenden Sektoralpolitiken sein. Weiter soll eine mögliche Lösung kohärent sein und zu geringen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Risiken führen.
8.2 Übergangsvariante A: Langfristig vorgegebene Erhöhung der Energieabgabe / kurz- bis mittelfristige Zielerreichung durch Förderung
In dieser Übergangsvariante wird die Energieabgabe nach einem vorgegebenen Pfad über eine Periode von 10 Jahren schrittweise erhöht. Aufgrund einer umfassenden Evaluation kann die Erhöhung der Energieabgabe danach, falls notwendig, um weitere fünf Jahre vorgegeben werden. Der vorgegebene Erhöhungspfad schafft zwar einerseits eine gute