Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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beitgebern, sondern auch den Arbeitnehmenden sowie den Selbständigerwerbenden zugute und hätte einen direkteren Lenkungseffekt.117 Um eine nachhaltige Haushaltsneutralität dieser Rückverteilung sicherzustellen, muss jedoch eine effektive Senkung der Beitragssätze bei gleichzeitiger Beibehaltung der gesetzlichen Beitragssätze nach dem AHV-Gesetz erfolgen. Die gesetzlichen Beitragssätze nach dem AHV-Gesetz würden somit nicht geändert.
Die Vergütung und damit die effektiven Sätze würden hingegen aufgrund der Einnahmen der Energieabgabe festgelegt.118 Die Differenz zwischen gesetzlichem und effektivem Satz könnte von Jahr zu Jahr variieren. Im Prinzip sollte der effektive Beitragssatz von einem Jahr zum andern aber nicht heftig schwanken, da sich der Abstand zwischen der Entwicklung der AHV-Beiträge und der Einnahmen der Energieabgabe erst schrittweise vergrössern dürfte.
Die Idee ist vielmehr, eine Rückverteilung aufgrund der Einnahmen der Energieabgabe vorzunehmen als dauerhaft eine Verpflichtung für eine Satzsenkung einzugehen: Der Staat verteilt das zurück, was er hat, anstatt dauerhaft eine Lücke zu schaffen, die möglicherweise nur schwer zu schliessen ist. Die Haushaltsneutralität wäre somit nachhaltig gewährleistet.119
Ein Ausgleichssystem für die Verbilligung der Beiträge sollte auch Schwankungen Rechnung tragen können und sollte zudem für eine gewisse Stabilität der effektiven Beitragssätze sorgen können (beispielsweise durch das Halten einer Reserve).
Der effektive Beitragssatz müsste im Voraus angekündigt werden. Er zielt schliesslich darauf ab, dass die Begünstigten den effektiven Satz bei ihrer Arbeitsangebots- und Nachfrageentscheidung einbeziehen. Konkret könnten die effektiven Beitragssätze für ein bestimmtes Jahr auf der Basis der zuvor bei der Energieabgabe eingegangenen Einnahmen festgelegt werden. Bei der Wahl des zeitlichen Abstands zwischen Erhebung und Rückverteilung müssen zum einen das Interesse, das Ausmass der Verzögerung zu begrenzen, und zum anderen die administrativen Anforderungen berücksichtigt werden.
Empirisch nicht leicht zu beantworten ist die Frage, in welchem Masse die potenzielle Volatilität des effektiven Beitragssatzes die Lenkungswirkung dieser Rückverteilung und damit das Ziel dieses Rückverteilungskanals beeinträchtigen kann.
Die Versicherten und ihre Arbeitgeber würden die Beiträge nach dem effektiven Satz leisten. Die Differenz zwischen den effektiv beim AHV-Fonds eingegangenen Beiträgen und denjenigen, die nach dem gesetzlichen Satz eingegangen wären, würden durch die Einnahmen der
117 Die Arbeitnehmenden, die mehr verdienen und dadurch mehr Beiträge zahlen, würden stärker vom Nachlass profitieren. Es würden aber nicht sämtliche Einnahmen der Energieabgabe über die AHV oder andere Steuern und Abgaben rückverteilt. Ein Teil würde pauschal rückverteilt, um eine regressive Wirkung auf die Einkommensverteilung insgesamt zu vermeiden.
118 Für eine solche Verbilligung müsste im Steuerrecht eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden, welche dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, diese Verbilligung jeweils neu festzulegen.
119 Per Konstruktion wäre die Rückverteilung über die AHV sicherlich haushaltsneutral. Es könnte jedoch eine leichte Wirkung auf die Bundesfinanzen eintreten. Der rückverteilte Betrag beim AHV-Fonds wäre ja nach den vorhergehenden Einnahmen der Energieabgabe kalibriert. Sind die Einnahmen im laufenden Jahr tiefer, entsteht eine Differenz. Diese Wirkung wäre umso grösser, je grösser der zeitliche Abstand zwischen Erhebung und Rückverteilung ist, bliebe aber begrenzt: Es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verzögerung. Zudem verliefe die Wirkung während der Phase, in der der Energieabgabesatz steigt in umgekehrter Richtung. Die Wirkung der Verzögerung wäre bei der Einführung der Energieabgabe besonders deutlich: Bevölkerung und Unternehmen würden im ersten Jahr belastet. Sie würden den rückverteilten Teil durch die Verzögerung jedoch erst später erhalten (ob via AHV oder andere Steuern und Abgaben).