Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 115Fedlex · Erläuternder Bericht

Dieser Abschnitt befasst sich mit zwei Kanälen, die namentlich zur Rückverteilung verwendet werden könnten: die AHV-Beiträge (s. Kap. 9.3.2) und die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen (s. Kap. 9.3.3).116 Während die Haushaltsneutralität in diesen Unterabschnitten für den jeweiligen Kanal erörtert wird, schlägt Kapitel 9.3.1 einen Ansatz zur Sicherstellung der Haushaltsneutralität aller Kanäle durch die Anpassung des pauschal rückverteilten Anteils der Einnahmen der Energieabgabe vor.

9.3.1 Haushaltsneutralität durch Anpassung des pauschal rückverteilten Anteils

Der einfachste Ansatz besteht darin, den Einnahmen der Energieabgabe die nötigen Beträge zu entnehmen, um die Lücken in den Rückverteilungskanälen zu schliessen und die pauschale Rückverteilung dergestalt zu reduzieren, dass das Total der rückverteilten Beträge (pauschal oder über Steuer- oder Abgabensenkungen) dem Total der Einnahmen der Energieabgabe entspricht.

Der pauschal rückverteilte Teil müsste zu Beginn überdimensioniert sein, um einer künftigen Senkung Rechnung zu tragen. Es ist entsprechend wichtig, dass der pauschal rückverteilte Teil der Energieabgabeeinnahmen gross genug bemessen ist, um die regressive Wirkung der Abgabe auszugleichen (s. Kap. 6).

Dies ist nur möglich, wenn die Entkoppelung zwischen der Wachstumsrate der Einnahmen der Energieabgabe und der Wachstumsrate der durch Steuer- oder Abgabensenkungen gebildeten Lücke, die diese schliessen muss, vorübergehend ist (siehe Fussnote 115). Ist die Entkoppelung permanent, wird die Lücke, die geschlossen werden muss, am Ende grösser als die Einnahmen der Energieabgabe: Es wird dann nicht mehr ausreichen, den pauschal rückverteilten Anteil zu reduzieren, um die Haushaltsneutralität sicherzustellen.

9.3.2 Senkung der AHV-Beiträge

Ein Teil der Einnahmen aus der CO2–Abgabe wird bisher gemäss AHV-Lohnsumme an die Unternehmen rückverteilt. Dieser Kanal kommt einer pauschalen Rückverteilung an die Unternehmen nahe, während die pro Kopf Rückverteilung an die Bevölkerung über eine Reduktion der Krankenkassenprämien erfolgt. Kurzfristig ist wenig wahrscheinlich, dass die Unternehmen einen Teil dieses rückverteilten Betrags in Form von Lohnerhöhungen an ihre Angestellten weitergeben. Möglich ist, dass die Reduktion der Arbeitskosten insgesamt bei einigen Unternehmen zu Neuanstellungen führt. Das Risiko ist aber gross, dass der rückverteilte Betrag keinen Einfluss auf Neuanstellungsentscheide hat. Mittel- bis längerfristig können die sinkenden Arbeitskosten in die Neuanstellungsentscheide einfliessen und zu einer Zunahme der Beschäftigung führen. Dies könnte eine lohntreibende Wirkung haben.

Eine Senkung der Beitragssätze käme, anders als beim heutigen System, nicht nur den Ar-

116 Falls andere Abgaben oder Steuern als Rückverteilungskanal verwendet werden, würde sich die Frage der nachhaltigen Haushaltsneutralität für diese stellen. Es wäre zu prüfen, ob Lösungen analog zu den hier erläuterten denkbar wären oder spezifische erforderlich wären.