Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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einer Anhebung des Mineralölsteuersatzes, um trotz des geringeren Verbrauchs die gleichen Einnahmen zu erzielen. Da die Mineralölsteuer auch dazu beiträgt den Verbrauch zu senken, wäre eine geringere Energieabgabe nötig, um die Ziele zu erreichen. Im Folgenden werden zwei Varianten einer möglichen Anpassung erörtert.

Umfassende und periodische Anpassung

Die Energieabgabe würde periodisch – zum Beispiel alle fünf Jahre – aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des Mineralölsteuersatzes sowie aufgrund anderer Variablen wie beispielsweise der Energiepreise (ohne Abgaben) neu berechnet. Die Lenkungswirkung einer Erhöhung der Mineralölsteuer, wie im Übrigen einer Erhöhung der Energiepreise (ohne Abgaben), wäre somit einbezogen und würde den Satz der zur Erreichung der Ziele erforderlichen Energieabgabe tendenziell reduzieren.104 Dies hätte insbesondere zur Folge, dass die Energieabgabe nicht dauerhaft zu einem höheren Treibstoffpreis einschliesslich aller Abgaben als dem zur Zielerreichung nötigen führen würde.105

Die zum Ausgleich des geringeren Verbrauchs aufgrund der Energieabgabe benötigte Erhöhung des Mineralölsteuersatzes könnte automatisiert werden. Dies scheint jedoch nicht nötig zu sein. Da diese Erhöhung bei der nächsten Neuberechnung zur Reduktion der Energieabgabe angerechnet wird, dürfte sie politisch kaum ein Problem darstellen.106 Mit dieser Variante würde eine Erhöhung des Mineralölsteuersatzes auch unabhängig von der Lenkungswirkung der Energieabgabe einfacher als bisher.

Einmalige Anpassung

Die Wirkung der Energieabgabe auf die Mineralölsteuereinnahmen würde kurz vor deren Einführung, d.h. 2020, einbezogen, was zu einer tieferen Energieabgabe führen würde als wenn dieser Effekt und damit einhergehend die Erhöhung des Mineralölsteuersatzes nicht einbezogen worden wäre.107 Zudem würden auch die vor diesem Zeitpunkt beschlossenen Mineralölsteuererhöhungen einbezogen, selbst wenn sie von der Energieabgabe unabhängig sind und selbst wenn sie noch nicht umgesetzt wurden. Die nach 2020 beschlossenen Erhöhungen der Mineralölsteuersätze würden hingegen nicht einbezogen und würden somit nicht zu einer Senkung der Energieabgabe führen.108 Auch die Differenz zwischen der angenommenen und der tatsächlichen Entwicklung würde nicht berücksichtigt. Es handelt sich somit um eine einmalige Anpassung bei der Einführung der Energieabgabe. Ein Monitoring wäre

104 Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Satz der Energieabgabe in einer Übergangsphase stufenweise angehoben würde. Es würde sich somit um eine weniger starke Zunahme des Energieabgabesatzes handeln, als wenn der Mineralölsteuersatz oder der Energiepreise ohne Abgaben nicht gestiegen wären.

105 Die «umfassende und periodische Anpassung» ist insofern ein ex-post Ansatz, als dieser Ansatz die frühere Entwicklung der Abgaben und Energiepreise einbezieht. Dies ermöglicht auch die periodische Nutzung der bisherigen Erfahrung, um das Modell insbesondere in Bezug auf die Elastizitäten neu zu kalibrieren. Hingegen ist es insofern ein ex-ante Ansatz, als auf dieser Grundlage der Satz der Energieabgabe für die nächste Periode, z.B. die nächsten fünf Jahre, festgelegt wird. Die periodische Anpassung ist aber weniger ein ex-ante Ansatz als die nachfolgend erläuterte «einmalige Anpassung», insofern der Satz der Energieabgabe für eine viel kürzere Periode festgelegt wird.

106 Alternativ könnte bei einer Änderung des Mineralölsteuersatzes eine Neuberechnung erfolgen.

107 Die Berechnung würde nach einem Modell wie bei Ecoplan, aber mit Einbezug des Tanktourismus erfolgen.

108 Zielen diese Erhöhungen des Mineralölsteuersatzes auf die Finanzierung der Infrastruktur ab, könnte deren Erhebung im Rahmen des Mobility-Pricing besonders geeignet sein, wodurch die Einnahmen von der Nutzung der Infrastruktur, nicht aber von der Effizienz der Fahrzeuge abhängig wären. So würden auch die Elektrofahrzeuge einbezogen.