Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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Energieabgabe kompensiert. Aus administrativer Sicht wäre dies einfach umzusetzen.

9.3.3 Senkung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen

Eine Senkung der direkten Bundessteuer würde auch die Kantone tangieren, da diese 17 Prozent dieser Einnahmen erhalten.120 In diesem Abschnitt werden drei Rückverteilungsvarianten der direkten Bundessteuer für natürliche Personen vorgestellt.121

Periodische Anpassung

Die Idee ist im Wesentlichen dieselbe wie vorstehend bei der AHV dargelegt: Der Staat verteilt das, was vorhanden ist, anstatt sich zur Schliessung einer Lücke zu verpflichten, für die die Ressourcen fehlen könnten. Der Satz der direkten Bundessteuer würde so festgelegt, dass die dadurch entstandene Lücke bei den Einnahmen dieser Steuer dem für die Rückverteilung über diesen Kanal vorgesehenen Anteil der Einnahmen der Energieabgabe entspricht. Anders als bei der AHV wäre eine direkte Anpassung der gesetzlichen Sätze denkbar, ohne dass zwischen gesetzlichem und effektivem Satz unterschieden werden müsste,122 da das Gesetz über die direkte Bundessteuer ohnehin nahezu jedes Jahr auf Verordnungsstufe im Hinblick auf den Ausgleich der kalten Progression angepasst wird.

Konkret würden die Sätze der direkten Bundessteuer zu Beginn sinken, um dann, wenn die Einnahmen der Energieabgabe ein geringeres Wachstum aufweisen als die Einnahmen der direkten Bundessteuer (was in der Übergangsphase nicht eintreten sollte, wenn der Satz der Energieabgabe rasch genug steigt), schrittweise wieder anzusteigen. Die Sätze der direkten Bundessteuer würden sich dann denjenigen annähern, die sie gewesen wären, wenn diese Steuer nicht als Rückverteilungskanal gewählt worden wäre. Inwieweit sie sich diesen annähern würden, hängt von Ausmass und Dauer der Wachstumsdifferenz zwischen den Einnahmen der Energieabgabe und den Einnahmen der direkten Bundessteuer ab.

Damit würde die Haushaltsneutralität nachhaltig gewährleistet.123 Die Lücke bei den Einnahmen der direkten Bundessteuer würde durch die Einnahmen der Energieabgabe insgesamt kompensiert. Die 17 Prozent der Lücke, die auf die Kantone entfallen, würden kompensiert, indem die Kantone 17 Prozent der Einnahmen der über den Kanal der direkten Bundessteuer rückverteilten Energieabgabe erhalten.

120 Die Diskussion konzentriert sich auf Bund und Kantone, auch wenn sie alle Einheiten betrifft, die einen festen Prozentsatz der direkten Bundessteuereinnahmen erhalten. Dies ist beim Bahninfrastrukturfonds der Fall, in den 2 Prozent der Einnahmen der direkten Bundessteuer für natürliche Personen fliessen.

121 Eine Senkung der direkten Bundessteuer hätte einen positiven Effekt auf die Volkswirtschaft und damit auch auf die Steuerbasis der direkten Bundessteuer. Dies würde die Mindereinnahmen aufgrund der Satzsenkung teilweise kompensieren. Diese Teilkompensation wird der Einfachheit halber in diesem Abschnitt nicht berücksichtigt. Dies führt tendenziell zu einer Überschätzung der Schwierigkeit, die Haushaltsneutralität sicherzustellen.

122 Für die einzelnen Einkommensklassen gelten unterschiedliche Steuersätze. Die Idee wäre, alle Sätze im gleichen Verhältnis zu reduzieren. Es sei daran erinnert, dass es zusätzlich eine Pro-Kopf-Rückverteilung gäbe, um eine regressive Wirkung der Reform auf die Einkommensverteilung zu vermeiden.

123 Bei rückläufiger Tendenz der Energieabgabe könnte jedoch eine begrenzte negative Wirkung auf die öffentlichen Finanzen aufgrund der zeitlichen Verzögerung zwischen den Einnahmen der Energieabgabe und deren Rückverteilung bestehen. Ausserdem unterliegt die Berechnung der Steuersatzsenkung, die einer gegebenen Lücke entspricht, wegen der Unsicherheit bezüglich der künftigen steuerbaren Einkommen Prognosefehlern. Dieser Effekt dürfte jedoch gering ausfallen.