Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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dazu, dass andere Unternehmen oder die privaten Haushalten die Reduktionsleistung
zumindest teilweise kompensieren müssen. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist zu erwarten, dass entweder die CO2-Abgabe oder die gemäss CO2-Gesetzgebung
vorgeschriebene Kompensationspflicht für Importeuren fossiler bei Treibstoffe stärker erhöht werden muss. Es erfolgt damit eine Umverteilung zulasten nicht befreiter Unternehmen und privater Haushalte. Abgaben auf Energien haben in der Regel eine regressive Wirkung zulasten ärmerer Haushalte.
2.3. Vollzugsaufwand
Die Entschädigung für den Vollzugsaufwand wird aus den Einnahmen der CO2-Abgabe gedeckt.
Der Prozess der Erarbeitung von Zielvorschlägen von Unternehmen mit dem Bund ist ein etabliertes System.152 Aufgrund der revidierte CO2-Gesetzgebung müssen ca. 1‘000 bis 1‘500 neue Zielvorschläge erarbeitet werden. Die Unternehmen erarbeiten mit Hilfe einer Agentur oder mit Dritten einen Zielvorschlag. BAFU und BFE begleiten und kontrolliert diesen Prozess. Die Zielvorschläge werden, unter Beizug externer vom Bund beauftragten Auditoren, geprüft. In den Folgejahren wird die Zieleinhaltung laufend kontrolliert. Der Vollzug nonEHS bindet beim BAFU 4 Personenstellen und beim BFE bei 2 Personenstellen.
Die abgabebefreiten Unternehmen reichen monatlich, vierteljährlich oder jährlich die Rückerstattungsgesuche bei der EZV ein. Materielle Kontrollen werden durch die Betriebsprüfer erledigt. Der Vollzug nonEHS bindet bei der EZV 8 Personenstellen.
2.4. Vereinbarkeit mit internationalem Recht
Mit den gesetzlich festgelegten Emissions-Zielsetzungen erfüllt die Schweiz völkerrechtliche Verpflichtungen aus dem «Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen»; SR: 0.814.01 und dem „Kyoto-Protokoll“; SR: 0.814.011.
Aktuell ist das SECO daran, die verschiedenen Regelungen zur Befreiung auf ihre Vereinbarkeit mit internationalem Recht zu prüfen. Mit Bezug auf die laufenden Verhandlungen für ein Strom-/Energieabkommen sollten insbesondere keine Regelungen geschaffen werden, die mit dem EU-Recht nicht vereinbar wären. Ein besonderes Augenmerk ist u.a. auf öffentliche Mittel zu richten, die eingesetzt werden, um bestimmte Wirtschaftszweige zu fördern oder nationale Industrien zu schützen.
2.5. Bewertung
Die CO2-Abgabe dient klimapolitischen Zielen und der Internalisierung externer Effekte. Auf
152 Bis Ende 2011 befanden sich knapp 2250 Unternehmen in einem Zielvereinbarungsprozess (Basis für Zielvorschlag). Der Mitteleinsatz der EnAW betrug 2011 rund 15.5 Mio CHF, wobei 85% vom Gesamtbudget durch die Teilnehmer und EnAW- Eigenleistungen getragen wurde. Der Leistungsbeitrag von BFE betrug 850‘000 CHF, der vom BAFU 100‘000 CHF; Quelle: EnAW Zahlen und Fakten 2011