Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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2 Verwendete Instrumente im Rahmen der ersten Etappe der Energiestrategie 2050 und in der Klimapolitik

2.1 Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050

Der Bundesrat hat das UVEK am 18. April 2012 mit der Ausarbeitung eines ersten Massnahmenpakets für die Energiestrategie 2050 beauftragt, das auf der heutigen Verfassungsgrundlage aufbaut. Neben dem vorgesehenen Atomausstieg umfasst das erste Massnahmenpaket zahlreiche gesetzliche und freiwillige Massnahmen. Mit dem ersten Massnahmenpaket sollen bis 2020 folgende Ziele erreicht werden:

 Der durchschnittliche Endenergieverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 gegenüber dem Basisjahr 2000 um 16 Prozent sinken. Dies entspricht einem geschätzten Endenergieverbrauch von rund 213 TWh (767 PJ) im Jahr 2020.6

 Der durchschnittliche Stromverbrauch pro Person und Jahr soll bis 2020 im Vergleich zum Basisjahr 2000 um 3 Prozent sinken. Dies entspricht einem geschätzten Stromverbrauch von 59 TWh (211 PJ) und einem Landesverbrauch von 64,0 TWh (230 PJ) im Jahr 2020.

 Die durchschnittliche Jahresproduktion Elektrizität aus neuen erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) soll im Jahr 2020 bei mindestens 4 400 GWh liegen.

 Die durchschnittliche Jahresproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft soll im Jahr 2035 bei mindestens 37 400 GWh liegen. Bei Pumpspeicherkraftwerken ist nur die Produktion aufgrund natürlicher Zuflüsse in diesem Ziel enthalten.

Die nachstehende Tabelle listet Entwicklung von Energieverbrauch, Stromverbrauch und CO2-Emissionen und die mit der Energiestrategie 2050 verfolgten Ziele auf. Das Szenario «Politische Massnahmen Bundesrat» (POM) zeigt auf, welche Entwicklung mit dem ersten Massnahmenpaket des Bundesrates erwartet werden kann. Das Szenario «Neue Energiepolitik» (NEP) gilt dabei als Richtschnur für die langfristigen, übergeordneten energie- und klimapolitischen Ziele des Bundesrates, welche in 10-Jahres Schritten konkretisiert werden.

6 Laut internationaler Wissenschaftskonvention wird die physikalische Grösse Energie im SI-Einheitensystem in der Einheit Joule (J) gemessen. Leistung wird in der Einheit Watt (W) gemessen. Es wird oft die Einheit Kilowattstunde (kWh) verwendet. Umrechnung der Einheiten: 1 J entspricht 1 Ws; 1 kWh entspricht 3,6 MJ; 1 TWh entspricht 3,6 PJ. 1 J ist gleich 2,78 x 10-7 kWh. Vorsätze für das dezimale Vielfache sind: Hekto (h) entspricht 102 (=100), Kilo (k) entspricht 103, Mega (M) entspricht 106, Giga (G) entspricht 109, Tera (T) entspricht 1012, Peta (P) entspricht 1015 und Exa (E) entspricht 1018.