Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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de, Industrie und Dienstleistungen, zur Einbindung von Unternehmen in Zielvereinbarungsprozesse, zu wettbewerblichen Ausschreibungen und zu Fragen der Energieumwandlung (Einspeisevergütungssystem im Bereich der erneuerbaren Energien, Wärme-Kraft-
Kopplungsanlagen und Gaskombikraftwerken) findet sich in der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050.
2.2 Aktuelle und zukünftige Klimapolitik der Schweiz
2.2.1 Grundlagen der Klimapolitik, Ziele und Massnahmen (2008-2012)
Die Klimakonvention der Vereinten Nationen bildet den Grundstein der internationalen Klimapolitik und bezweckt, eine gefährliche durch die menschliche Aktivität verursachte Störung des Klimasystems zu verhindern. Mit der Ratifikation dieser Konvention und dem dazugehörigen Kyoto-Protokoll hat sich auch die Schweiz diesem Ziel verpflichtet.
Damit haben sich Bundesrat und Parlament langfristig dazu bekannt, den Verbrauch fossiler Energieträger mittelfristig stark, langfristig vollständig zu reduzieren, um bis Ende Jahrhundert die pro Kopf und Jahr emittierten Treibhausgase auf 1 bis 1,5 Tonnen zu senken. Mit der Revision des CO2-Gesetzes Ende 2011 verankerte das Parlament die langfristige Zielsetzung, einen Beitrag zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 2 Grad zu leisten, auch in der nationalen Gesetzgebung. Damit sind die Leitplanken für die langfristige Ausrichtung der Klimapolitik der Schweiz vorgegeben.
Diese langfristigen Ziele sollen in mehreren Etappen erreicht werden. Auf internationaler Ebene bildete das Kyoto-Protokoll die rechtliche Basis für die erste Etappe (2008-2012). Auf nationaler Ebene wurde das von der Schweiz im Rahmen des Kyoto-Protokolls ratifizierte Ziel mit dem am 1. Januar 2000 in Kraft gesetzten CO2-Gesetz umgesetzt. Es verlangte eine Reduktion der CO2-Emissionen um mindestens 10 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 im Vergleich zu 1990.
Das CO2-Gesetz der ersten Etappe räumte den freiwilligen Massnahmen einen hohen Stellenwert ein. Da diese nicht die erforderliche Reduktionswirkung erbringen konnten, wurde 2008 die CO2-Abgabe auf Brennstoffe eingeführt. Für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, schaffte das CO2-Gesetz Ausnahmeregelungen. Grosse, treibhausgasintensive Unternehmen nehmen am Emissionshandelssystem teil und sind im Gegenzug von der CO2-Abgabe befreit.
Das CO2-Gesetz sah zudem auch im Mobilitätsbereich die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe vor, falls die freiwilligen Massnahmen keine ausreichend hohe Wirkung entfalten. Um dies zu verhindern, beschloss die Branche stattdessen auf freiwilliger Basis einen Klimarappen auf Treibstoffe einzuführen.
2.2.2 Klimapolitische Massnahmen und Instrumente (2013-2020)
Das revidierte CO2-Gesetz beinhaltet die Ziele, Instrumente und Massnahmen der Schweizer