Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten

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Die nicht für die Förderung zweckgebundenen Einnahmen der CO2-Abgabe und der Stromabgabe werden analog zum gegenwärtigen System der CO2-Abgabe auf Brennstoffen an die Haushalte (pro Kopf via Krankenkassen) und an die Unternehmen (gemäss AHV-

Lohnsumme via Ausgleichskassen) zurückverteilt. Aus Gründen der Transparenz und damit die Wahrnehmung der effektiven Krankenkassenprämien nicht verzerrt wird, wäre auch denkbar, die Rückverteilung an die Haushalte neu über Steuergutschriften und nicht mehr über die Krankenkassen vorzunehmen.

Vorteile

 Sukzessiver Aufbau auf bestehenden Instrumenten.

 Es sind keine Ausgleichs- und Kompensationslösungen mit anderen Steuern und Abgaben (z.B. Mineralölsteuer und LSVA) und betroffenen Institutionen (AHV und Kantone) notwendig.

 Die Haushaltsneutralität lässt sich relativ einfach sichern.

Nachteile

 Die Ziele der Energiestrategie 2050 werden mit dieser Variante nur teilweise über ein Lenkungssystem erreicht. Regulierungs- und Fördermassnahmen müssen weiter beibehalten werden.

 Die regulatorischen und Fördermassnahmen sind in der Regel weniger effizient als preisliche Anreize. Daher sind die volkswirtschaftlichen Kosten der Zielerreichung bei dieser Variante höher als bei einer reinen Lenkungsvariante.

 Die Überschneidungen und Doppelspurigkeiten durch den parallelen Einsatz von Förderinstrumenten, regulatorischen Massnahmen und Lenkungsabgaben sind ineffizient.

 Die verzerrende Wirkung der Energieabgabe lässt sich durch die Rückverteilung der Mittel (Reduktion der Kosten des Faktors Arbeit bei Rückverteilung über die Lohnsumme) nur geringfügig reduzieren, da ein gewichtiger Teil der Einnahmen weiterhin für Fördermassnahmen eingesetzt werden muss.

 Die Förderung, deren Anteil nur teilweise reduziert werden kann, hat tendenziell regressive Verteilungswirkungen.

7.2 Variante 2: Schrittweise Einführung einer umfassenden Energielenkungsabgabe mit längerfristigen Elementen einer ökologischen Steuerreform

Es wird ein sukzessiver Ansatz gewählt, der wie Variante 1 auf bisher bestehenden Instrumenten aufbaut. Im Unterschied zu Variante 1 ist bei Variante 2 die Möglichkeit einer Besteuerung der fossilen Treibstoffe vorgesehen. Ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Energieabgabe wird ein Teil davon für Steuer- und Abgabensenkungen verwendet.

Die Variante 2 beinhaltet die Möglichkeit, eine umfassende Energieabgabe aufzubauen,

indem die bisherigen Abgaben (CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Netzzuschlag nach Art. 15b Energiegesetz) in einer Energieabgabe zusammengeführt und diese auf Treibstoffe