Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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rung deutlich höher sein, Schätzungen zufolge zwischen 50 und 60 Prozent (Ecoplan 2013, Kapitel 5.5).
Haushaltsneutralität
Bei der Rückverteilung an die privaten Haushalte (pro Kopf) und an die Unternehmen (gemäss AHV-Lohnsumme) kann die Haushaltsneutralität relativ einfach gewährleistet werden. Die Einnahmen der Energieabgabe fliessen in die Bundeskasse und werden abzüglich der Vollzugskosten an die Haushalte und Unternehmen zurückverteilt. Erfolgt die Rückerstattung mit zeitlicher Verzögerung, d.h. erst, wenn die Erträge der Energieabgabe für das betrachtete Jahr bekannt sind, besteht keinerlei Risiko, dass «zu viel» oder «zu wenig» ausgegeben wird. Erfolgt die Rückverteilung nicht verzögert, sondern «zeitgleich», besteht ein Prognoserisiko: Bei Überschätzungen der Einnahmen aus der Energieabgabe erhalten die Haushalte und Unternehmen zu viel Geld zurückverteilt, bei Unterschätzungen entsprechend zu wenig. Die Haushaltsneutralität für den Bund lässt sich dennoch relativ einfach gewährleisten, indem im Folgejahr die Differenz des Vorjahres bei der Ermittlung des Rückverteilungsbetrags berücksichtigt wird. Bei Steuer- respektive Abgabensenkungen ist die Gewährleistung der Haushaltsneutralität vergleichsweise schwieriger und aufwändiger. Um das Ausmass der Steuer- und Abgabensatzsenkungen bestimmen zu können, müssen nicht nur Einnahmeschätzungen für die Energieabgabe vorliegen, sondern auch Schätzungen über die mit den Steuer- respektive Abgabensatzsenkungen verbundenen Einnahmeminderungen. Bei der Senkung der direkten Bundessteuer und den AHV/ALV-Beiträgen muss zudem darauf geachtet werden, dass auch bei den Kantonen und den Sozialversicherungen die Haushaltsneutralität gewährleistet wird. Hinzu kommt, dass die Erträge der Energieabgabe, wenn diese mengenabhängig erhoben wird, nicht so dynamisch wachsen wie beispielsweise Einkommens- und Gewinnsteuereinnahmen. Langfristig kommt hinzu, dass die Erträge aus der Energieabgabe aufgrund der Lenkungswirkung tendenziell sinken werden. Schliesslich hat eine Energieabgabe Auswirkungen auf andere Steuern und Abgaben wie die Mineralölsteuer oder die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). In Kapitel 9 werden zu den angesprochenen Problemen verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Fiskalquotenneutralität
Das Lenkungssystem lässt die Höhe der Bundeseinnahmen nur dann unverändert, wenn Steuern/Abgaben im Ausmass der Einnahmen der Energieabgabe gesenkt werden. Im Fall der Rückverteilung an die Haushalte (pro Kopf via Krankenkassenprämien) und die Unternehmen (gemäss Lohnsumme via Ausgleichskasse) führen die Einnahmen aus der Energieabgabe und deren Rückverteilung zu einer Erhöhung der Einnahmen, respektive der Ausgaben des Bundes. Die Fiskal- und Staatsquote84 steigen in entsprechendem Umfang. Erfolgt die pro Kopf Rückverteilung an die Bevölkerung hingegen via Steuergutschriften/-schecks ist die Auswirkung auf die Fiskal- und Staatsquote abhängig davon, ob die Gutschriften bzw. Schecks als Mindereinnahme oder Ausgabe des Bundes geführt werden. Im ersten Fall bleiben die Fiskal- und Staatsquote unverändert, im zweiten Fall steigen sie entsprechend an.
84 Die Staatsquote stellt die Summe der Ausgaben von Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen in Prozent des BIP dar.