Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
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Vollzug und Transparenz
Veränderungen von Steuer- und Abgabesätzen gehören zum normalen Geschäft des Bundes und der Sozialversicherungen. Allenfalls könnte es notwendig sein, die Steuer- und Abgabesätze zur Sicherung der Haushaltsneutralität öfters anzupassen als ohne das Lenkungssystem. Damit wäre vermutlich ein gewisser administrativer Aufwand verbunden. Die Rückverteilung an die Bevölkerung pro Kopf via Krankenkassenprämien und an die Unternehmen gemäss ihrem Anteil an der Lohnsumme via Ausgleichskasse ist erprobt,
administrativ einfach umzusetzen und kostengünstig. Der Nachteil beim
Rückverteilungskanal über die Krankenkassenprämien besteht darin, dass die Transparenz über die effektive Prämienhöhe reduziert wird. Dies vor allem dann, wenn die
Rückverteilungsbeträge hoch ausfallen und dadurch die Preise im Gesundheitswesen falsche Signale aussenden. Die Rückverteilung über Steuergutschriften/-schecks ist
administrativ aufwändiger und zumindest in der Anfangsphase kostenintensiver.
Steuergutschriften/-schecks wären vor diesem Hintergrund vor allem zu prüfen, wenn die Rückverteilungsbeträge höhere Ausmasse annehmen.
Zusammenfassende Beurteilung
Die Analysen zeigen, dass die Auswirkungen auf BIP, Beschäftigung und Wohlfahrt insgesamt klein sind und die Unterschiede zwischen den Rückverteilungsvarianten eher gering sind.
Für die Rückverteilung der Erträge aus der Energieabgabe an die privaten Haushalte pro Kopf via Krankenkasse und die Unternehmen gemäss ihrer Lohnsumme via Ausgleichskasse sprechen Verteilungsargumente, die einfache Sicherstellung der Haushaltsneutralität sowie der relativ einfache Vollzug. Den Nachteilen hinsichtlich der Verzerrung der Wahrnehmung der effektiven Krankenkassenprämien könnte durch eine geeignete Ausgestaltung (Rückverteilung an die Haushalte via Steuergutschriften/-schecks / Versand von Schecks) begegnet werden.
Die Nachteile hinsichtlich der wirtschaftlichen Effizienz könnten sich bereits kurz- und mittelfristig abmildern lassen, wenn die Rückverteilungsbeiträge an die Unternehmen nicht als eine Summe gemäss dem Anteil der Unternehmen an der AHV-pflichtigen Lohnsumme nachträglich über die Ausgleichskassen erstattet würden, sondern in Form von Senkungen der AHV-Beitragssätze direkt in das Kalkül der Unternehmer eingehen würden.
Die Verwendungsvariante über die Senkung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen hat ausgeprägte regressive Auswirkungen auf die Verteilung und bedingt einen gewissen Aufwand zur Sicherstellung der Haushaltsneutralität. Hingegen existieren Vorteile hinsichtlich der wirtschaftlichen Effizienz. Deshalb sollte diese Variante vor allem in Betracht gezogen werden, wenn aufgrund ambitiöser Energie- und Klimaziele die wirtschaftlichen Kosten der Zielerreichung hoch sind.