Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/94: Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem / Varianten eines Energielenkungssystems · 163 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 86Fedlex · Erläuternder Bericht
gaben dar. Ausserdem leistet sie einen substanziellen und zunehmend wichtigeren Beitrag zur Finanzierung der Sozialversicherungen. Durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer wären zudem nur geringe administrative Einsparungen auf Unternehmensseite zu erwarten. Darüber hinaus würde ein schneller Ersatz der Mehrwertsteuer durch eine Energieabgabe Umsetzungsprobleme mit sich bringen und wirtschaftliche Verwerfungen hervorrufen.
6.3 Beurteilung der Verwendungsvarianten
Nachfolgend werden die in Kapitel 6.2 im Detail diskutieren Mittelverwendungsvarianten anhand ihrer Wirkungen auf die volkswirtschaftliche Effizienz, ihrer Verteilungswirkungen und der Kriterien Haushaltsneutralität sowie Fiskalquotenneutralität vergleichend beurteilt. Auch Einfachheit im Vollzug und Transparenz sind von Bedeutung. Abschliessend werden die Verwendungsvarianten zusammenfassend eingeschätzt.
Wirtschaftliche Effizienz
Aus Effizienzgesichtspunkten sind Steuer- und Abgabensenkungen gegenüber der Rückverteilung an die Haushalte und Unternehmen als Verwendungsvarianten vorzuziehen. Mit ihnen lassen sich die Kosten der Zielerreichung im Klima- und Energiebereich möglichst gering halten. Die Untersuchungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen zeigen, dass Steuer- und Abgabensenkungen hinsichtlich Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlfahrt besser abschneiden als die Rückverteilung an die Haushalte (pro Kopf) und Unternehmen (gemäss AHV-Lohnsumme). Die Wohlfahrt wird jedoch in den diskutierten Rückverteilungsvarianten durch die Einführung eines Lenkungssystems erhöht. Dies obwohl ein Grossteil der positiven Auswirkungen auf Klima- und Umwelt in der Analyse nicht berücksichtigt wird. Die Analysen zeigen auch, dass die Auswirkungen auf BIP, Beschäftigung und Wohlfahrt insgesamt klein sind und die Unterschiede zwischen den Rückverteilungsvarianten eher gering sind. Stehen die Beschäftigungswirkung und die Wohlfahrt im Vordergrund, wären die Steuersätze der direkten Bundessteuer natürlicher Personen zu vermindern.
Verteilung
Mit einer Mittelverwendung, die ausschliesslich auf einem Kanal beruht, kann keine annähernd neutrale Verteilungswirkung erzielt werden. Die Rückverteilung an die privaten Haushalte pro Kopf wirkt progressiv, während alle Steuer- und Abgabensenkungen mehr oder weniger stark regressiv wirken. Ein Lenkungssystem, das annähernd verteilungsneutral ausgestaltet sein soll, muss folglich in irgendeiner Form eine pro Kopf Rückverteilung an private Haushalte beinhalten. Der unter Verteilungsgesichtspunkten notwendige Anteil der Rückverteilung an die Haushalte liegt dabei umso höher, je «regressiver» der andere Verwendungskanal wirkt. Die Senkung der direkten Bundessteuer natürlicher Personen zeigt stark regressive Wirkungen. Die Senkung der AHV/ALV-Beitragsätze und jene der direkten Bundessteuer juristischer Personen wirken auch regressiv, wenngleich in abgeschwächter Form. Falls Verteilungsneutralität annähernd erzielt werden soll, muss bei der Senkung der AHV/ALV-Beiträge der Anteil der pro-Kopf Rückverteilung an die Haushalte bei mindestens 40 Prozent liegen. In Verbindung mit einer Verminderung der direkten Bundessteuer für juristische und/oder natürliche Personen müsste der Anteil der pro Kopf Rückverteilung an die Bevölke-